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Warum eine Testamentsvollstreckung Sinn machen kann

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Leider kommt es unter Miterben immer wieder zu Streitereien um das Erbe, bzw. wie mit dem Nachlass umzugehen ist.

Dies könnte leicht durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung verhindert werden.

Was ist eine Testamentsvollstreckung?

Die Testamentsvollstreckung kann zwei Zielrichtungen haben, die Dauertestamentsvollstreckung und die Abwicklungsvollstreckung:

Bei der Dauertestamentsvollstreckung ist das Ziel die Verwaltung des Nachlasses. Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Dies macht namentlich bei minderjährigen Erben Sinn, wenn deren Erziehungsberechtigten vom Erbe ferngehalten werden sollen, oder auch bei der Fortführung von Unternehmen.

Eine Dauertestamentsvollstreckung dient vorrangig dem Schutz der Erben, sei es vor deren eigener Unreife (Minderjährige, aber auch bei nicht Geschäftsfähigen), oder vor deren Gläubigern.

Wie die Dauertestamentsvollstreckung ausgestaltet werden soll, kann durch den Erblasser umfangreich festgelegt werden. So wird gewährleistet, dass der Nachlass auch im Sinne des Erblassers verwaltet wird.

Daneben ist die Abwicklungsvollstreckung als weiteres Ziel der Testamentsvollstreckung zu nennen.

Hier hat der Testamentsvollstrecker die Aufgabe, die letztwillige Verfügung des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Er soll also dafür Sorge tragen, dass der im Testament niedergelegte Wille beachtet und befolgt wird.

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz und kann über Gegenstände im Nachlass verfügen. Hierdurch wird die Verfügungsbefugnis der Erben ausgeschlossen.

Dies ist notwendig, damit der Testamentsvollstrecker seiner Pflicht, der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung, nachkommen kann.

Der Testamentsvollstecker muss den Nachlass sichern und erhalten und mögliche Verluste verhindern.

Gleichwohl ist er berechtigt, Verbindlichkeiten einzugehen, sofern dies einer ordnungsgemäßen Verwaltung dient. Hier ist namentlich etwa das Einholen eines Wertgutachtens über ein Grundstück zu nennen.

Auch kann ein Testamentsvollstrecker Gerichtsprozesse führen, etwa um etwaige Forderungen einzutreiben.

Eine wichtige Aufgabe des Testamentsvollstreckers, für die Erben, ist die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. Hierdurch erlangen die Erben einen Überblick, was sich alles im Nachlass befindet, auch über etwaige Verbindlichkeiten erhalten sie so Kenntnis.

Was genau ein Testamentsvollstrecker darf, oder was er nicht darf, kann durch den Erblasser angeordnet werden.

Wer kann Testamentsvollstrecker werden?

Bei der Wahl des Testamentsvollstreckers ist der Erblasser frei, Voraussetzung ist jedoch, dass der Testamentsvollstrecker bei Amtsantritt voll geschäftsfähig ist.

Auch Angehörige können zum Testamentsvollstrecker bestimmt werden.

In der Regel sollte eine Person bestimmt werden, die im Wirtschaftsleben nicht völlig unbedarft ist. So ist gewährleistet, dass auch bei der Begleichung von Verbindlichkeiten oder Veräußerungen von Grundstücken eine ordnungsgemäße Verwaltung stattfinden wird.

Selbstverständlich kann auch ein Rechtsanwalt mit der Testamentsvollstreckung beauftragt werden. Dieser wird dies in der Regel zwar nicht unentgeltlich machen, jedoch ist so sichergestellt, dass eine neutrale Person die Testamentsvollstreckung durchführt.

Auch wird ein Rechtsanwalt kein Interesse daran haben, einen Erben zu übervorteilen, was das Streitpotenzial innerhalb der Erbengemeinschaft minimiert. Daneben ist ein Rechtsanwalt mit der Materie der Testamentsvollstreckung vertraut.

Wann bietet sich eine Testamentsvollstreckung an?

Es gibt bestimmte Konstellationen, die sich für eine Testamentsvollstreckung besonders anbieten:

  • Schutz vor Gläubigern oder Insolvenzverwaltern der Erben.
  • Vermeidung von Streitigkeiten, wenn mehrere Erben und ertragreiche Gegenstände (insbesondere Hausgrundstücke) vorhanden sind.
  • Entlastung der Erben (insbesondere, wenn diese weit verstreut leben).
  • Wenn minderjährige, oder geistig behinderte Erben vorhanden sein könnten.

Gerne berate ich Sie umfangreich, ob in Ihrem Fall eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist und welche Art der Testamentsvollstreckung angeordnet werden sollte.

Nehmen Sie hierzu gerne jederzeit mit mir Kontakt auf.

Marco Lott

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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