Warum werden Abfindungen gezahlt, obwohl es keinen Anspruch darauf gibt?

  • 3 Minuten Lesezeit

Am Ende eines Arbeitsverhältnisses werden von Arbeitgebern häufig Abfindungen gezahlt, obwohl es oftmals rechtlich darauf gar keinen Anspruch gibt. Doch warum werden Abfindungen gezahlt? Meist sind Abfindungen das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und Arbeitgebenden. Sozialplanabfindungen, Nachteilsausgleichsabfindungen, Abfindungen nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sind zudem Kündigungsfälle, bei denen durchaus ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. 

Es mag zunächst nicht logisch klingen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oft bereit sind, eine Abfindung zu zahlen, obwohl Arbeitnehmende gar keinen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Es hat bei genauerer Betrachtung aber eine einfache Erklärung.

Gute Verhandlungsposition durch Kündigungsschutzklage

Falls sie entlassen werden, haben Arbeitnehmende die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ein Arbeitsgericht entscheidet dann, ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer rechtmäßig gekündigt wurde oder nicht. Entscheidet das Gericht, dass die Kündigung rechtswidrig war, so wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt und gilt als nicht beendet. Da es Monate oder Jahre dauern kann, bevor eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, versuchen die Parteien, den bestehenden Streit durch Verhandlungen einvernehmlich zu lösen. Zum einen ist es für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Vorteil, da sie schneller zu einem Ergebnis kommen und zum anderen werden die Arbeitsgerichte entlastet.

Arbeitgeber können Kosten sparen

Arbeitgebende müssen nämlich die Gerichtskosten sowie Anwaltskosten leisten, falls das Gericht zugunsten des betroffenen Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin entscheidet. Falls die Kündigung für unwirksam erklärt wird, steht der arbeitnehmenden Person außerdem eine Gehaltsnachzahlung für den Zeitraum ab der Kündigung zu. Durch die Zahlung einer Abfindung können Arbeitgebende also viele Kosten sparen und müssen sich nicht gerichtlich mit der arbeitnehmenden Person auseinandersetzen.

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Foto(s): Chevalier Rechtsanwälte

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