Was bedeutet "Scheidung Online" und wie läuft eine "Online Scheidung" ab?

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Eine Ehe kann nur durch richterlichen Beschluss geschieden werden. Die Ehescheidung muss von einem anwaltlich vertretenen Ehepartner bei Gericht beantragt werden.

Der Scheidungsantrag kann gestellt werden, wenn die Ehe der Beteiligten gescheitert ist. Sie ist gescheitert, wenn die Ehepartner mehr als ein Jahr getrennt leben und nicht erwartet werden kann, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird. Leben die Ehepartner mehr als drei Jahre von Tisch und Bett getrennt, wird gesetzlich vermutet, dass die Ehe der Beteiligten gescheitert ist.

Eine „Scheidung online“ ist ein bequemer und effizienter Weg, schnell und unkompliziert für Sie das Verfahren der einvernehmlichen Ehescheidung mit nur einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht einzuleiten. Alles, was Sie tun müssten ist, bequem von zu Hause das Scheidung-online-Formular auszufüllen sowie die Eheurkunde und die Geburtsurkunden etwaiger Kinder zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen senden Sie dann durch gesicherte, verschlüsselte Übertragung per Email oder per Fax oder per Post an unsere Kanzlei. Sie erhalten dann unverzüglich eine Kosteninformation für Ihr Ehescheidungsverfahren sowie die Vollmacht. Erst mit Unterzeichnung und Rücksendung der Vollmacht haben Sie ein wirksames kostenpflichtiges Mandat erteilt.

Schnell, kompetent und unkompliziert haben Sie so Ihre Scheidung auf den Weg gebracht! Der weitere Verlauf des Verfahrens ist dann wie bei jedem anderen Scheidungsverfahren auch. Sind die Gerichtskosten eingezahlt, der Scheidungsantrag beim Antragsgegner zugestellt und liegen dem Gericht die Auskünfte der Rentenversorgungsträger vor, setzt das Gericht den eigentlichen Scheidungstermin an. Zu diesem Termin geht natürlich ihre Anwältin/ihr Anwalt mit Ihnen zum Gericht. Beide Eheleute müssen als Verfahrensbeteiligte persönlich bei Gericht erscheinen und Ihre Personalausweise vorlegen. Nachdem das Gericht die Richtigkeit der Personalien geprüft hat, werden beide Eheleute zum Trennungsdatum und zu ihrem Scheidungswillen kurz vom Gericht persönlich angehört. Im Anschluss erfolgt in der Regel schon im Termin die Verkündung des Scheidungsbeschlusses. Seien Sie gewiss, der Gerichtstermin einer einvernehmlichen Ehescheidung dauert in der Regel nicht länger als 5-10 Minuten!

Mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses gilt die Ehe als aufgelöst.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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