Was darf man, wenn man krankgeschrieben ist und was nicht?

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In diesem Artikel wollen wir die häufigsten Fehlvorstellungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern klären.

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Die Regel: Alles, was dem Heilungsverlauf nicht entgegensteht, ist erlaubt

Kurz gesagt: Während der Arbeitsunfähigkeit ist alles erlaubt, was dem Heilungsverlauf nicht entgegensteht. Es kommt also immer auf den konkreten Grund der Arbeitsunfähigkeit an, ob eine Tätigkeit ausgeführt oder vermieden werden sollte.


Wenn man beispielsweise unter Fieber und Schüttelfrost aufgrund von Grippe leidet, sollte man sich warmhalten und möglicherweise im Bett bleiben. Andererseits kann es bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen sogar förderlich sein, auszugehen oder Sport zu treiben. 


Genehmigte Nebentätigkeiten während der AU können erlaubt sein


Grundsätzlich darf man auch während einer Arbeitsunfähigkeit eine genehmigte Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber ausüben, sofern diese der Gesundheit nicht schadet. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich immer auf die konkrete Tätigkeit.


Eine körperlich arbeitende Produktionsmitarbeiterin beispielsweise, die aufgrund einer Verletzung für die physisch fordernde Tätigkeit arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, kann in ihrer Nebentätigkeit für einen anderen Arbeitgeber möglicherweise ohne Einschränkungen am PC arbeiten.


Fazit: Immer auf die konkrete Erkrankung achten und den Arzt konsultieren


Was während der Arbeitsunfähigkeit erlaubt ist, hängt von der Art der Erkrankung, sowie der regelmäßig auszuübenden Arbeitstätigkeit ab. Es empfiehlt sich daher, den behandelnden Arzt zu fragen, wie eine Tätigkeit den Heilungsprozess beeinflusst und welche Tätigkeiten man während der AU ausüben kann. 


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Foto(s): ©Adobe Stock/Krakenimages.com

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