Was ist eine Freedom-to-operate-Analyse (FTO)?

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1. Freedom-to-operate-Analyse (FTO)

Wörtlich bezieht sich diese Analyse auf die „Freiheit (im Geschäftsverkehr) zu operieren“ oder die „Ausübungsfreiheit“. Gemeint ist damit die gutachterliche Prüfung der Rechtslage in Bezug auf bestehende einzelne oder mehrere gewerbliche Schutzrechtsarten (Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Markenrechte, Designrechte, Geschmacksmusterrechte). Eine solche Prüfung durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bietet sich an, wenn ein neues Produkt entwickelt werden soll oder worden ist, und vor einer Inverkehrbringung sichergestellt werden soll, dass es nicht gegen eingetragene Schutzrechte Dritter verstößt. Damit soll die Produktion und der Vertrieb des neuen Produkts abgesichert werden.

2. Was sollen Sie jetzt tun?

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Erfindung gegen bestehende Registerrechte Dritter verstößt? Rufen Sie uns gerne an! Wir beraten und vertreten Sie im ganzen Bundesgebiet, vor, bei oder nach der Erfindung. Wir erstellen für Sie bei Bedarf auch Lizenzverträge zum Verkauf oder für eine Nutzungslizenz an einem Patent. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte.

3. Warum wir?

Das Patentrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und in diesem Gesamtbereich mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer patentrechtlichen Abmahnung oder einer Patentanmeldung. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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