Was ist eine "Online-Scheidung"?

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Ausgelöst wurde die Welle von der Erkenntnis, dass es eigentlich unnötig ist, sich 2 teure Rechtsanwälte zu leisten, wenn sich die Eheleute völlig einig sind. Dann ist die Scheidung eigentlich eine Formsache und sollte ohne Rechtsanwälte möglich sein. Vielleicht dann sogar wieder über das Standesamt. Eine dahingehende Reform war von der Schröder-Regierung unter Federführung der damaligen Justizministerin Zypries eingeleitet worden. Am Widerstand der Anwaltslobby war aber eine entsprechende Reform gescheitert (so die Justizministerin Renate Zypries). Um für die Eheleute, die sich in allem einig sind, aber dann doch eine günstige Möglichkeit der Scheidung zu ermöglichen, entstand dann die sogenannte Online-Scheidung.

Wie funktioniert die Online-Scheidung“?

Ein Ehepartner verzichtet dabei auf einen eigenen Rechtsanwalt. Der andere beauftragt einen Rechtsanwalt, der lediglich den Scheidungsantrag stellt und den man nie aufsucht, mit dem man keine kostenintensiven persönlichen Gespräche führt, sondern den man praktisch nur über das Internet (online) kontaktiert. Der Rechtsanwalt geht entweder selbst zum Scheidungstermin oder beauftragt wiederum einen Kollegen. Beide Ehepartner gehen dann persönlich zum Gerichtstermin, wobei einer der beiden Eheleute eben keinen Anwalt hat und insofern keine Anträge stellen kann und stellt.

Das ist der kostengünstigste Weg, sich scheiden zu lassen. Und bei der Online-Scheidung ist es natürlich völlig gleichgültig, wo die Eheleute wohnen und wo sich die Kanzlei befindet, denn „online“ ist die Nachricht gleich schnell beim Empfänger – egal, wo er in Deutschland, in Europa oder auf der Welt seinen Sitz hat. Übersetzungen werden z. B. viel in Asien gemacht, auch wenn der Kunde in Deutschland ansässig ist. Das Internet macht‘s möglich.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass nicht beide Eheleute einen Rechtsanwalt haben. Das ist nicht zulässig. Einer beauftragt einen Rechtsanwalt, der andere hat keinen Rechtsanwalt. Beide Eheleute können natürlich vereinbaren, dass der andere sich an den Anwaltskosten intern beteiligt.

Was wird bei einer Online-Scheidung benötigt?

Der Ehepartner, der den Rechtsanwalt mit der Online-Scheidung beauftragen möchte, sendet diesem online (also per E-Mail oder per Telefax, einfach weil es schnell geht und kein Porto kostet; per Post geht das natürlich auch):

  • seine Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • die Adresse seines Ehepartners
  • die Angabe des monatlichen Nettoeinkommens beider Eheleute
  • eine Kopie der Heiratsurkunde
  • das Datum, zu dem sich die Eheleute getrennt haben (ein Jahr sollte es bei einer Online-Scheidung sein).
  • die unterschriebene Anwaltsvollmacht (eingescannt)

Mit Erhalt dieser Unterlagen kann der Scheidungsantrag gefertigt werden. Vor oder mit dessen Einreichung bei Gericht sind üblicherweise die Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Die Gerichtskosten werden dann vom Gericht berechnet und angefordert und müssen sodann – bevor es weitergeht – ebenfalls gezahlt werden.

Per Post – im Original – müssen dann nachgeschickt werden:

  • die Originalheiratsurkunde
  • die unterschriebene Originalvollmacht

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