Probleme mit der Hahn Solar GmbH

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei Kraft, Geil & Kollegen erreichen derzeit - auch über unsere Tätigkeit für verschiedene Verbraucherberatungsstellen in der Region - auffallend viele Anfragen von Verbrauchern, die bei dem Unternehmen Hahn Solar GmbH aus Karlsfeld eine Photovoltaikanlage bestellt haben und jetzt erleben müssen, dass das Unternehmen die Anlagen nicht fertigstellt. 

Die Schilderungen der Hauseigentümer sind immer sehr ähnlich: Beim Abschluss des Vertrages klingt alles noch sehr gut, die Verträge werden schnell zum Abschluss gebracht und auch die Module werden zeitnah geliefert.

Leider führte die mit der Lieferung der Module von den Kunden zu leistende Anzahlung von 70% des vereinbarten Werklohns in den uns bekannten Fällen dazu, dass das Unternehmen die Arbeiten nahezu eingestellt und die Installation nicht fertig gestellt hat. 

Wir fragen uns: Was ist los bei der Hahn Solar GmbH ?

Die Schilderungen der Kunden der Hahn Solar GmbH geben uns Anlass, diese Frage zu stellen.

In den uns bekannten Fällen sind die Photovoltaikanlagen von dem Unternehmen Hahn Solar GmbH trotz mehrfacher Aufforderungen nicht fertiggestellt worden. Für eine Fertigstellung vereinbarte Termine  werden von dem Unternehmen nicht eingehalten und von den Bestellern gesetzte Fristen ignoriert. Viele Vertragspartner der Hahn Solar GmbH berichten uns von erheblichen Schwierigkeiten, einen Kontakt zu dem Unternehmen herzustellen. Telefonanrufe werden nicht entgegen genommen und Kunden der Hahn Solar GmbH äußerten uns gegenüber sogar die Vermutung, dass das Unternehmen deren Telefonnummer bzw. deren Anrufe blockiert. Auch Rückrufe, die uns durch das Unternehmen in Aussicht gestellt wurden, erfolgten nicht. 

Hat das Unternehmen vielleicht einfach zu viele Aufträge entgegen genommen, die jetzt nicht erfüllt werden können. Aber auch dann - so meinen wir - sollte eine vernünftige Kommunikation mit den Kunden erfolgen.

Wichtiger: Welche Ansprüche stehen den Bestellern von Photovoltaikanlagen gegen die Hahn Solar GmbH zu?

In den von uns beratenen oder vertretenen Fällen haben wir zunächst versucht, das Unternehmen Hahn Solar GmbH nach anwaltlicher Aufforderung zur Fertigstellung der Anlagen zu bewegen. Aber leider sind auch unsere Aufforderungsschreiben bislang ohne Erfolg geblieben. 

Es bleibt damit nur noch die Möglichkeit der Besteller, das Unternehmen auf Erfüllung gerichtlich in Anspruch zu nehmen oder von dem Vertrag (teilweise) zurückzutreten. 

Soweit vertraglich geschuldete Leistungen nicht erbracht werden und dem Schuldner eine Frist zur Leistungserbringung gesetzt worden ist, die fruchtlos verstrichen ist, kann der Besteller (teilweise) vom Vertrag zurücktreten und geleistete Anzahlungen zurückfordern. Dabei ist zu überlegen und zu prüfen, ob ein Rücktritt vom gesamten Vertrag sinnvoll ist, so dass bereits geleistete Arbeiten rückabzuwickeln wären, also etwa bereits installierte Solarmodule von der Hahn Solar GmbH wieder zu beseitigen wären, oder ob nur ein teilweiser Rücktritt betreffend Teilleistungen erklärten werden sollte, so dass die ggf. bereits montierten Solarmodule nicht wieder entfernt werden und im Gegenzug der Besteller auch nicht die komplette Anzahlung zurückverlangen könnte. 

Es ist dabei jeder Einzelfall gesondert und eingehend zu prüfen. 

Unser Angebot

Sollten auch Sie solche Schwierigkeiten mit dem Unternehmen Hahn Solar GmbH beklagen müssen, sind wir gerne dazu bereit, Sie hierzu zu beraten und ggf. auch zu vertreten. Sprechen Sie uns gerne an!

Update

Leider ist es unserer Erfahrung nach wie vor so, dass die Hahn Solar GmbH die ihr in Auftrag gegebenen Photovoltaikanlagen in zahlreichen Fällen nicht fertig stellt. Wir haben deshalb mittlerweile in vielen Fällen Klagen bei Gerichten bundesweit eingelegt.  

Diese Entwicklungen geben uns Anlass, zu empfehlen, mit der Durchsetzung der eigenen Rechte gegenüber der Hahn Solar GmbH nicht unnötig zu warten. 

Wir können mittlerweile auch vermelden, dass wir Urteile gegen die Hahn Solar GmbH erfolgreich erstritten haben. 





Foto(s): pixabay Bru-No

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