Das Geschäft mit dem Verkauf von Buch-Nachdrucken als Wertanlage und die Möglichkeiten, sich davon zu befreien

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Der Hintergrund

In den letzten Jahren haben dubiose Vertreter den Verkauf von Nachbildungen historischer Bücher an ältere Menschen als Geschäftsfeld für sich entdeckt. Ein solcher Betroffener, ein 82 Jahre alter alleinstehender Mann, der stets sehr sparsam gelebt hat, ist auch in die Fänge solcher Vertriebsvertreter geraten und wird jetzt von uns vertreten.

Unser Mandant, der damals Mitglied beim Bertelsmann Buchclub war, wurde jeweils zunächst telefonisch kontaktiert und erhielt dann von Vertretern Besuch bei sich zu Hause. Dort wurde ihm gegenüber dann eine angebliche Werthaltigkeit von Buch-Nachdrucken behauptet und eine Geeignetheit dieser Nachdrucke als Geldanlage. Die Kaufpreise solcher Buch-Nachdrucke sind ganz unterschiedlich, können aber sechsstellige Beträge erreichen.

Zu den Unternehmen, die unseren Mandanten auf diese Art und Weise zum Kauf der behaupteten wertvollen Nachdrucke verleiteten, gehörten u.a. die Exclusive Buch- und Kunst Manufactur (EBKM) und auch die WK Wertkontor GmbH 

Offensichtlich ist, dass die Adresse unseres Mandanten und seine Gutgläubigkeit unter den Vertretern weitergereicht wurden, so dass sich diese Verkäufertypen die Türklinke in die Hand gaben.

Da unser Mandant nicht in dem Maße über finanzielle Mittel verfügte, wurde ihm von den Vertretern vorgeschlagen, die Kaufpreise durch Bankdarlehen zu finanzieren. Nicht ganz überraschend hatten die Vertreter auch gleich einen Vorschlag für eine Bank, die das Darlehen gewähren sollte, parat. Als finanzierende Institute sind hier die Postbank AG und die Santander AG aufgetreten, mit denen unser Mandant aber wegen der Vermittlung durch die Verkäufer keinen unmittelbaren Kontakt hatte. 

Das Ende von diesem Trauerspiel ist, dass unser hochbetagter Mandant durch die ihn belastenden Kreditverbindlichkeiten von seinen Renteneinkünften kaum noch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und die unverkäuflichen Buch-Nachdrucke nutzlos im Regal stehen hat. 

Was nun also tun? - Die Rechtslage 

Leider ist es sehr schwierig, gerichtlich eine sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises und damit eine Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, die wiederum zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen würde, geltend zu machen. Von der Sittenwidrigkeit eines Kaufpreises ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann auszugehen, wenn ein auffälliges Missverhältnis von 50 Prozent oder mehr zwischen gezahltem und tatsächlichem Wert der Kaufsache besteht. 

Es ist allerdings auch für Sachverständige nur sehr schwierig, den tatsächlichen Wert solcher Buch-Nachbildungen festzustellen.

Wir sehen den Ansatz für die Rückabwicklung solcher Verträge deshalb insbesondere im Widerruf dieser meist als Haustürgeschäft abgeschlossenen Verträge, insbesondere dann, wenn die Kaufpreise durch ein Bankdarlehen finanziert worden sind.

Soweit das Darlehen nur aufgenommen worden ist, um den Kaufpreis zu finanzieren und sich die Bank zum Zwecke des Abschlusses des Darlehensvertrags des Verkäufers bedient, liegen sog. „verbundene Verträge“ vor und es gelten im Falle des möglichen Widerrufs der Verträge für den Verbraucher besonders günstige Rechtsfolgen.

Die Möglichkeit des Widerrufs der Kauf- oder Darlehensverträge besteht immer dann, wenn die zu widerrufenen Verträge nicht im Geschäftsraum des Unternehmers, also etwa beim Käufer zu Hause abgeschlossen wurden, oder allein schon wegen des Abschlusses des Darlehensvertrags als Verbraucherdarlehensvertrag. Wenn dann noch zu den Verträgen entweder keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt worden ist, können die Verträge, auch wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen bereits verstrichen ist, grundsätzlich noch widerrufen werden. Dabei kommt es unserer Erfahrung nach sehr häufig vor, dass die zu solchen Verträgen erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft sind.

Der große Vorteil eines solchen Widerrufs von verbundenem Kauf- und Darlehensvertrag besteht darin, dass der Käufer von der Bank sämtliche auf das Darlehen bereits geleistete Zins- und Tilgungszahlungen Zug um Zug gegen Übereignung der Bücher an die Bank zurückverlangen kann und keine Zahlungen mehr auf das Darlehen vorzunehmen braucht.

Auch im Falle unseres Mandanten haben wir in den von ihm mit der Postbank AG und mit der Santander AG abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Fehler in den dazu erteilten Widerrufsinformationen entdeckt, so dass der Widerruf der Verträge erklärt werden konnte und diese nunmehr rückabzuwickeln sind. 

Unser Angebot für Sie

Sollten Sie auch Opfer solch gut geschulter Verkäufertypen geworden sein und Buch-Nachdrucke als angebliche Wertanlagen erworben haben, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich, die Gültigkeit der Verträge zu überprüfen und Sie bestenfalls aus belastenden Kreditverträgen, die zur Finanzierung der Käufe solcher Buch-Nachdrucke aufgenommen worden sind, zu befreien. 

Sprechen Sie uns gerne an!

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/jesus-christus-religion-jesus-898330/

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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