Was kann ich gegen eine ungerechte und unsachliche Google Bewertung tun?

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Problemstellung mit schlechten Google Bewertungen

Schlechte Google Bewertungen schaden dem Image eines Unternehmens.

Das Marketing über Google ist immer wichtiger geworden. Mittlerweile wohl wichtiger als Mundpropaganda und die persönliche Empfehlung. Eine positive Bewertung bei Google signalisiert dem Verbraucher Vertrauen, Zuverlässigkeit und kann sich positiv auf den Absatz auswirken. Umso schlimmer kann eine negative Bewertung sich auswirken. Nun ist eine negative Bewertung nicht verboten, wenn es sich um eine berechtigte und sachliche Kritik handelt. Im Regelfall ist eine Bewertung von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aber was kann man tun, wenn eine negative Bewertung abgegeben wird und der Bewertende gar kein Kunde war? Mit dieser Frage hatte das Landgericht Hamburg sich im Jahr 2018 auseinanderzusetzen. Muss Google eine schlechte Sterne-Bewertung löschen?


2. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.01.2018, Aktenzeichen 324 O 63/17 zum Thema Google Bewertungen

Das Landgericht hat entschieden, dass eine Google Bewertung dann zu löschen ist, wenn nicht bewiesen ist, dass der Bewertende oder die Bewertende auch tatsächlich Kunde war.

Eine Google Nutzerin hatte sich über ein Gasthaus bei Google ausgelassen und das Gasthaus mit einem Stern bewertet. Der Inhaber des Gasthauses überprüfte die Bewertung. Nach seiner Erkenntnis war ein Kunde mit dem Namen der Bewerterin niemals Gast in seinem Gasthaus gewesen. Das Landgericht entschied zugunsten des Gasthauses. Der Gastwirt hatte nach Ansicht des Gerichts darlegen können, dass ein Kunde mit dem Namen der Google Bewerterin niemals Gast in dem Gasthaus gewesen sei. Daher sei die Bewertung auch nicht von der freien Meinungsäußerung gedeckt. Google hätte nach Kenntnis des Rechtsverstoßes die Pflicht gehabt, die Bewertung zu löschen.

3. Bedeutung für die Praxis beim Thema schlechte Google Bewertungen

Das Urteil hat eine erhebliche Bedeutung für Online-Händler und Shop-Betreiber, die sich gegen negative Google Bewertungen wehren wollen. Wenn es sich bei dem Bewertenden um einen Nicht-Kunden handelt, kann der Gewerbetreibende die Möglichkeit, sich gegen negative Google Bewertungen zu schützen. Gleiches gilt für unsachliche oder beleidigende Bewertungen.

4. Rechtstipp zum Thema schlechte Google Bewertungen

Haben Sie eine schlechte und unsachliche oder beleidigende Google Bewertung oder Facebook Bewertung erhalten? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Negative Google Bewertungen wirken sich negativ auf das Image Ihres Unternehmens aus. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns unverbindlich eine E-Mail. Wir helfen Ihnen, sich gegen schlechte und unsachliche Google Bewertungen zu wehren!



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