Was kann ich patentieren lassen?

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1. Was Sie patentieren lassen können!

Sie können jede Erfindung amtlich patentieren lassen, die einen technischen Inhalt hat und die Sie der Öffentlichkeit noch nicht vorgestellt haben. Sie muss darüber hinaus auch nicht nahe liegen, also im rechtlichen Sinne „erfinderisch“ sein.

a. Geschäftsprozesse, Firmennamen oder Methoden können Sie nicht patentieren lassen, da sie keinen technischen Inhalt haben. Software ist zwar per se nicht patentierbar; gleichwohl kann man ein Patent für Software häufig auf Umwegen erlangen.

b. Solange Sie Ihre Erfindung der Öffentlichkeit noch nicht vorgestellt haben, gilt diese als neu. Zu den öffentlichen, neuheitsschädlichen Vorstellungen gehört z.B. die Vorstellung auf einer Messe (auch bei geschlossenem Händlerkreis), auf einer Internetseite, in einer Fachzeitschrift oder Zeitung oder die Vergabe eines Prototypen des Produkts an einen Kunden. Weiterhin darf die Erfindung natürlich auch nicht von einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen veröffentlicht worden sein.

c. Schließlich muss Ihre Erfindung tatsächlich „erfinderisch“ sein, also nicht für einen Fachmann auf dem Gebiet der Erfindung naheliegen. Die bloße Automatisierung der Datenauswahl bei bereits bekannten Datenauswahlverfahren ist z.B. nicht erfinderisch.

2. Was sollen Sie jetzt tun?

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Erfindung als Patent angemeldet werden kann? Rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Wir beraten und vertreten Sie im ganzen Bundesgebiet, vor, bei oder nach der Erfindung. Wir erstellen für Sie bei Bedarf auch Lizenzverträge zum Verkauf oder für eine Nutzungslizenz an einem Patent. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte.

3. Warum wir?

Das Patentrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und in diesem Gesamtbereich mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer patentrechtlichen Abmahnung oder einer Patentanmeldung. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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