Was kostet ein Anwalt / eine Anwältin?

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Einführung

Die meisten Menschen, welche einen Rechtsbeistand benötigen, fragen sich, wieviel sie hierfür wohl bezahlen müssen. Da sich Rechtsstreitigkeiten sehr in die länge ziehen, durch mehrere Instanzen gehen und dadurch sehr hohe Kosten entstehen können, ist dies durchaus verständlich. Deshalb möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über mögliche Kosten bei der Beauftragung eines Rechtsbeistandes geben.


Abrechnung nach dem RVG oder mittels Vergütungsvereinbarung

Zunächst einmal ist klarzustellen, dass es keinen pauschalen Betrag gibt. Die Rechtsanwaltsgebühren hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin hat man die Möglichkeit, entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) abzurechen oder mittels einer Vergütungsvereinbarung. Letztes muss mit Ihnen als Mandant oder Mandantin vereinbart werden. Die Stunden- und Pauschalhonorare im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung kann der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin grundsätzlich frei festlegen. Sie dürfen allerdings nicht sittenwidrig sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn Wucher vorliegt. Ist eine Vergütungsvereinbarung sittenwidrig, können lediglich die gesetzlichen Gebühren verlangt werden.

Im Rahmen des RVG muss unterschieden werden zwischen den jeweiligen Rechtsgebieten. Im Zivilrecht kommt es maßgeblich auf den sog. Streitwert an. Das ist der Wert, mit dem der Wert des Streitgegenstandes festgelegt wird. Wird beispielsweise um eine Immobilie gestritten, ist der Wert der Immobilie der Streitwert.

Je nach Tätigkeit, also beispielsweise ob außergerichtlich oder gerichtlich, fallen sodann verschiedene Gebühren (netto) an. Im Folgenden finden Sie eine Beispielrechnung:

Soll eine Forderung i.H.v. 5.000 EUR aus einem Kauf- oder Werkvertrag gerichtlich beigetrieben werden und ist der Sachverhalt durchschnittlich, fällt hierfür eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr an. Dies entspricht 835 EUR.

Wird die Forderung lediglich außergerichtlich geltend gemacht, fällt häufig nur eine 1,3 Geschäftsgebühr an, was im o.g. Fall 434,20 EUR ergeben würde. Kommt es mit Hilfe des Rechtsbeistandes zu einer außergerichtlichen Einigung, fällt zusätzlich eine 1,5 Einigungsgebühr an. Dies entspricht im o.g. Fall 501 EUR.

Welche Gebühren tatsächlich anfallen, hängt stets vom Einzelfall ab. Außer den eben genannten Gebühren gibt es noch viele weitere.

Im Strafrecht gibt es hingegen keinen Streitwert. Hier existieren festgelegte Gebührensätze. Für ein Ermittlungsverfahren beispielsweise, kann ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, welche nach dem RVG abrechnet und demnach keine besondere Vergütungsvereinbarung abschließt, zwischen 88 EUR und 1.307 EUR verlangen. Es kommt dabei darauf an, ob der Mandant/die Mandantin in Haft sitzt oder auf freiem Fuß ist, wieviele Termine anfallen und wieviel Aufwand in diesem Verfahrensschritt betrieben werden muss. Ein durchschnittliches Ermittlungsverfahren wird meist mit 400 EUR bis 600 EUR abgerechnet. Sollte eine Anklage oder ein Strafbefehl ergehen und finden dann Hauptverhandlungstermine statt, kommen noch weitere Gebühren hinzu. Für ein einfaches Strafverfahren mit einem Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht können z.B. Gebühren zwischen 900 EUR und 1.200 EUR fällig werden. Durch ein aufwändiges Verfahren mit mehreren Terminen vor dem Landgericht können hingegen auch Gebühren von 2.000 EUR - 3.000 EUR (oder auch höher) entstehen. Die Gebühren können also je nach Verfahren erheblich variieren.

Zu den Gebühren kommen sodann noch Auslagen für Post und Telekommunikation oder Fahrtkosten hinzu.


Erstberatungsgespräch

Eine Erstberatung darf höchstens 190 EUR netto kosten. Dies ist gesetzlich geregelt.

Als Mandant oder Mandantin können Sie mich gerne während des Erstberatungsgesprächs fragen, welche Kosten ungefähr auf Sie zukommen werden. Eine genau Zahl kann ich Ihnen im Voraus natürlich nicht nennen, da die Gebühren - wie eben ausgeführt - von verschiedenen Faktoren abhängen, die sich oft erst im Laufe des Verfahrens erkennen lassen. Gerne kann ich Ihnen jedoch eine grobe Einschätzung mitteilen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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