Was passiert mit in der Ehe angeschafften Haushaltsgegenständen bei Trennung?

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In Deutschland gilt bei einer Trennung oder Scheidung das sogenannte Zugewinnausgleichsverfahren, welches regelt, wie das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Hausgegenstände, die während der Ehe angeschafft wurden, gehören in der Regel zum gemeinsamen Hausrat und werden daher in den Zugewinnausgleich einbezogen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere wenn es sich um Gegenstände handelt, die ausschließlich einem Ehepartner gehören und nicht gemeinsam genutzt wurden. Hierbei kann es sich z.B. um ein persönliches Geschenk handeln oder um Gegenstände, die vor der Eheschließung im Besitz eines Ehepartners waren und nicht gemeinsam genutzt wurden.

Wenn es bei einer Trennung oder Scheidung um die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats geht, wird in der Regel versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, kann es notwendig sein, einen Anwalt einzuschalten und das Familiengericht um eine Entscheidung zu bitten.

Wenn es bei einer Trennung oder Scheidung um die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats geht und eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden kann, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Ehepartners, wer welche Haushaltsgegenstände erhalten soll.

Das Gericht orientiert sich dabei an verschiedenen Kriterien, die im § 1361a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  1. Wer hat den Gegenstand angeschafft und bezahlt?
  2. Wer nutzt den Gegenstand regelmäßig?
  3. Welchen emotionalen Wert hat der Gegenstand für die Ehepartner?
  4. Wie groß ist der finanzielle Wert des Gegenstandes?
  5. Wie wichtig ist der Gegenstand für die weitere Lebensführung der Ehepartner?

Diese Kriterien dienen dem Gericht als Orientierungshilfe bei der Entscheidung über die Aufteilung des Hausrats. In der Praxis kann es jedoch schwierig sein, eine gerechte und für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Eine Einigung der Ehepartner auf eine Aufteilung des Hausrats außerhalb des Gerichts kann daher oft die bessere Lösung sein.

Für das Gericht spielt es bei der ENtscheidung über die Aufteilung eine wesentliche Rolle, bei welchem Ehegatten die gemeinsamen Kinder nach der Trennung/Scheidung leben. Das liegt daran, dass das Kindeswohl bei Trennung oder Scheidung der Eltern oberste Priorität hat und die Aufteilung des Hausrats darauf Rücksicht nehmen sollte.

Das Familiengericht berücksichtigt bei der Entscheidung über die Aufteilung des Hausrats daher auch, wo die gemeinsamen Kinder künftig leben werden. Wenn zum Beispiel ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat und die Kinder bei diesem Elternteil leben werden, kann es sein, dass diesem Elternteil mehr Hausrat zugesprochen wird, um eine stabile Lebensgrundlage für die Kinder zu schaffen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Kindeswohl immer im Einzelfall betrachtet wird und nicht automatisch zu einer bestimmten Aufteilung des Hausrats führt. Das Gericht muss alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und eine Lösung finden, die dem Wohl der Kinder am besten entspricht.

Foto(s): ©Adobe Stock/LIGHTFIELD STUDIOS

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