Was Sie als Lieferant / Hersteller tun können, wenn Ihr Abnehmer markenrechtlich abgemahnt worden ist

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Wenn ein Produkt gegen Markenrechte verstößt, fällt dies häufig als erstes bei Händlern auf, die das Produkt am Markt anbieten, z.B. bei eBay, Amazon oder über einen eigenen Online-Shop. Wenn Sie als Lieferant oder Hersteller Produkte nur an Wiederverkäufer vertreiben, dann kann es sein, dass für den Markeninhaber zunächst unklar ist, woher der Händler die Produkte bezogen hat. Daher verlangen Markeninhaber mit einer markenrechtlichen Abmahnung üblicherweise nicht nur die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sondern auch Auskunft über die Herkunft der markenrechtsverletzenden Produkte.

Wichtig: Abtauchen ist keine Lösung.

Der Markeninhaber kann von dem abgemahnten Händler Auskunft verlangen, woher die markenrechtsverletzende Ware stammt. Insoweit besteht die gesetzliche Verpflichtung des Abgemahnten, den Lieferanten der markenrechtswidrigen Ware zu benennen. Spätestens wenn diese Auskunfterteilung erfolgt, wird das Problem mit dem Produkt auch zu einem Problem für Sie als Lieferant oder Hersteller. Sie können davon ausgehen, dass Sie als Lieferant oder Hersteller nach einer entsprechenden Auskunfterteilung ebenfalls eine Abmahnung erhalten. Und damit nicht genug: Wenn Sie das markenrechtswidrige Produkt an verschiedene Abnehmer verkauft haben, droht eine Abmahnung auch den anderen Abnehmern. Wenn Ihr Abnehmer sich wegen einer markenrechtlichen Abmahnung an Sie wendet, ist abtauchen für Sie als Lieferant oder Hersteller somit keine Lösung. Abgesehen von dem schlechten Eindruck, den ein solches Verhalten vermittelt, schaden Sie sich meist selbst damit. Ohne eine Abstimmung der Reaktion besteht nämlich die Gefahr, dass Ihre Abnehmer jeder für sich Anwälte mit der Interessenwahrnehmung beauftragen und gesonderte Verhandlungen führen.

Deshalb: Schnell und richtig reagieren!

In einer markenrechtlichen Abmahnung werden üblicherweise sehr kurze Fristen gesetzt. Wenn Ihr Abnehmer sich mit einer markenrechtlichen Abmahnung an Sie als Lieferant oder Hersteller wendet, sollten Sie also schnell reagieren.

  1. Klären Sie zunächst die laufenden Fristen!
  2. Lassen Sie sich dann das Abmahnschreiben in Kopie übersenden!
  3. Überprüfen Sie anschließend so schnell wie möglich den Sachverhalt und holen Sie fachkundigen anwaltlichen Rat ein!

Welches Vorgehen im Weiteren sinnvoll ist, hängt davon ab, zu welchen Ergebnissen die Überprüfung des Sachverhaltes und der Rechtslage geführt haben:

  • Ist der Vorwurf der Markenrechtsverletzung berechtigt, ist es sinnvoll, dass Sie als Lieferant oder Hersteller alle Abnehmer unverzüglich über die markenrechtliche Problematik informieren, damit die Abnehmer die Benutzung der problematischen Kennzeichnung so schnell wie möglich einstellen können. Des Weiteren ist es für Sie als Lieferant oder Hersteller sinnvoll, die Verhandlungen mit dem Markeninhaber an sich zu ziehen, um über eine Gesamtlösung zu verhandeln.
  • Ist der Vorwurf der Markenrechtsverletzung dagegen unberechtigt, ist es sinnvoll, dass Sie als Lieferant oder Hersteller die Rechtsverteidigung mit Ihren Abnehmern abstimmen. Des Weiteren ist es für Sie als Lieferant oder Hersteller sinnvoll, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Kontrolle über die Rechtsverteidigung zu erlangen, z.B. indem Sie mit dem Markeninhaber abstimmen, dass die Klärung des Vorwurfs der Markenrechtsverletzung im Verhältnis zwischen Ihrem Unternehmen und dem Markeninhaber erfolgt oder indem Sie eine abgestimmte Rechtsverteidigung Ihrer Abnehmer über Ihre Anwälte organisieren und Ihre Abnehmer von den Kostenrisiken der gerichtlichen Auseinandersetzungen freistellen.

Wenn Sie als Lieferant oder Hersteller von einer markenrechtlichen Abmahnung wegen der von Ihnen gelieferten Produkte erfahren, macht es aus meiner Sicht fast immer Sinn, proaktiv mit dem Markeninhaber in Kontakt zu treten, um unnötige Weiterungen zu vermeiden. Oft geht es vorrangig um Schadensbegrenzung.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Ihre Abnehmer oder Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu einer Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
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Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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