Was sind die Haftungsfolgen einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch Abschichtung?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Abschichtungsvereinbarung

Eine Erbengemeinschaft kann zwar auf Dauer bestehen bleiben, in den seltensten Fällen geht dies jedoch in der Praxis gut. Erfahrungsgemäß entstehen unter Miterben immer wieder Streitigkeiten, sodass es in vielen Fällen vorteilhaft ist, die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen.

Die Erbengemeinschaft kann auf drei Wegen auseinandergesetzt werden, entweder durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag, eine Erbteilsübertragung oder durch Abschichtung.

Bei der Abschichtung scheidet der Miterbe aus. Er schließt hierzu eine Vereinbarung mit den anderen Miterben. Diese Vereinbarung kann formfrei erstellt werden, sie muss nicht notariell abgeschlossen werden, auch dann nicht, wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört oder die Übertragung einer Immobilie, oder von Teilen davon, gerade Inhalt der Abschichtungsvereinbarung sein soll. Mit der Abschichtung gibt der Miterbe seine Rechte an der Erbengemeinschaft auf und sein Anteil wächst den verbleibenden Miterben an.

2. Haftung

Auch wenn der ausscheidende Miterbe über die Abschichtung seine Rechte an der Erbengemeinschaft aufgibt, so führt dies dennoch nicht dazu, dass auch seine Haftung durch die Abschichtung gemäß § § 2058, 2061, 2062 BGB erlöschen würde. Der ausscheidende Miterbe haftet folglich für Nachlassverbindlichkeiten, z. B. für die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, gesamtschuldnerisch mit den in der Erbengemeinschaft verbliebenen Miterben weiter, auch wenn er aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden ist.

3.

In erbrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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