Was sind Incoterms® und welche rechtliche Bedeutung haben sie?

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Die International Commercial Terms (Incoterms®) werden seit 1936 von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben. Die aktuelle Fassung der Incoterms® 2020 tritt zum 1.1.2020 in Kraft. Die Incoterms® sind einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Kaufvertragsparteien insbesondere im internationalen Verkehr eine standardisierte Abwicklung ermöglichen.

Im Wesentlichen regeln die Incoterms®, welche Vertragspartei für den Transportwege zuständig ist, wer die Kosten trägt und wer das Risiko trägt. Zudem werden auch Regelungen getroffen, wer für die Versicherung, Verpackung oder Warenprüfung zuständig ist. Die einzelnen Klauseln lauten:

EXW: Ex Works/ab Werk

FCA: Free Carrier/frei Frachtführer

FAS: Free Alongside Ship/frei Längsseite Schiff

FOB: Free On Board/frei an Bord

CFR: Cost and Freight/Kosten und Fracht

CIF: Cost Insurance Freight/Kosten, Versicherung und Fracht

CPT: Carriage Paid To/frachtfrei

CIP: Carriage and Insurance Paid to/frachtfrei versichert

DAP: Delivered At Place/ geliefert benannter Ort

DPU: Delivered At Place Unloaded/geliefert benannter Ort entladen

DDP: Delivered Duty Paid/geliefert verzollt

Die Klausel werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die zwischen den Parteien vereinbart werden. Es kann dabei jeweils nur eine Klausel vereinbart werden, da die einzelnen Klauseln gegensätzliche Regelungen enthalten.

Im kaufmännischen Verkehr wird eine Incoterms®-Klausel durch Bezugnahme ohne Weiteres Vertragsbestandteil. Es ist also in Vertragsunterlagen/Angeboten/Auftragsbestätigungen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf zu achten, ob diese einen Hinweis auf eine Incoterms®- Klausel enthalten. So beträgt etwa bei den D-Klauseln der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zum Eintreffen der Ware am Bestimmungsort. Die Klausel DDP führt zur maximalen Verpflichtung des Verkäufers: Er muss die Ware zur Ausfuhr und zur Einfuhr freimachen und am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel und entladen liefern; er trägt alle Kosten und die Gefahr bis zum Eintreffen der Ware am Bestimmungsort.

Zudem hat die Vereinbarung einer Incoterms®- Klausel gegebenenfalls auch zoll- und steuerrechtliche Konsequenzen. So muss etwa bei der DDP-Klausel der Verkäufer Zölle und Steuern zahlen. Der Verkäufer muss dann gegebenenfalls auch Einfuhrumsatzsteuer zahlen, obwohl er diese unter Umständen nicht als Vorsteuer geltend machen kann.

Wenn also Abschluss des Kaufvertrages der Käufer bei der Bestellung eine derartige Klausel angibt und diese akzeptiert wird, so hat der Verkäufer damit erhebliche Kosten und Risiken übernommen. Man sollte also auf derartige Klauseln achten und sich bewusst machen, was man als Vertragsinhalt akzeptiert.



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