Was tun bei Kündigung und Abmahnung?

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Was ist zu tun bei Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, müssen Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, ansonsten verfallen Ihre Rechte ersatzlos!

Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen wollen oder eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben, damit Ihnen Ihr Anspruch auf eine Abfindung nicht entgeht und Sie ggfls. auch keinen Sperre von der Arbeitsagentur erhalten.

Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens

Scheuen Sie sich nicht, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Sollten Sie die Kosten nicht selbst aufbringen können und auch keine Rechtsschutzversicherung haben, kann Ihnen das Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe gewähren. Dies dient der Chancengleichheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Deswegen muss jede Partei ihre Kosten selbst tragen, egal ob sie den Prozess gewinnt oder verliert.

Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens

Das Gericht beraumt kurzfristig einen Gütetermin an, indem versucht wird, eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen. Sollte dies gelingen, schließen die Parteien eine Einigung über alle zu regelnden Punkte, wie Endzeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, einer Abfindung, hinsichtlich des noch bestehenden Urlaubs und der Erteilung eines wohlwollenden Zeugnisses, in einem vom Gericht protokollierten Vergleich, der im Anschluss auch vollstreckbar ist.

Sollte eine Einigung nicht erzielt werden können, wird das Verfahren durch einen Kammertermin fortgesetzt, der zeitlich 3 bis 6 Monate später liegen kann, je nach Auslastung des Gerichts.

Wirksamkeit einer Kündigung

Damit die Kündigung rechtmäßig ist, muss sich der Arbeitgeber an Kündigungsfristen halten, die sich nach Ihrer Betriebszugehörigkeit richten.

Damit eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam ist, müssen zuvor gem. geltender Rechtssprechung mindestens zwei Abmahnungen wegen desselben Verfehlens erfolgt sein. 

Was ist zu tun bei Abmahnung durch den Arbeitgeber?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, müssen Sie dieser in Form einer Gegendarstellung sofort widersprechen, damit sie Ihre Rechte in einem späteren Arbeitsgerichtsprozess noch geltend machen können. Sie müssen diese Gegendarstellung dem Arbeitgeber übergeben und mitteilen, dass er auch Ihre Gegendarstellung zu Ihrer Personalakte nehmen soll.

Wie hoch ist die Abfindung?

Über die Höhe der zu zahlenden Abfindung gibt es keine Einigkeit. Diese variiert zwischen den Gerichten und Bundesländern. Es kommt auch immer auf die Betriebsgröße und den Kündigungsgrund an. Man kann jedoch von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Betriebszugehörigkeitsjahr ausgehen.

Was passiert mit meinem Urlaub bei Kündigung oder längerer Krankheit?

Ihr Urlaubsanspruch verfällt nicht. Die von Ihnen noch nicht genommenen Urlaubstage muss der Arbeitgeber auszahlen, wenn Sie diese nicht mehr nehmen können.

Auch wenn Sie längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt sind, verfällt Ihr Urlaubsanspruch nicht ohne weiteres. Es kommen sogar noch die vertraglich vereinbarten Urlaubstage während Ihres Krankheitszeitraumes hinzu, auch wenn Sie nicht arbeiten.

Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, der Kündigung, Abmahnung, Vertragsaufhebung und vertraglichen Fragen. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Yasemin Yilmaz

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Göttingen


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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