Wechselmodell nach Trennung und Scheidung

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Wo wohnen nach der Trennung die Kinder? Was ist das Wechselmodell?

Nach der Trennung von Ehegatten wohnen in den allermeisten Fällen die Kinder bei der Mutter. Dies ist für die betroffenen Väter oft sehr schmerzlich. Sie verlieren den Kontakt mit den Kindern oder er reduziert sich auf ein Minimum.

Insofern wünschen sich viele Väter ein Wechselmodell. Was bedeutet dies? Als Wechselmodell wird bezeichnet, wenn die Kinder nach einer Trennung oder Scheidung bei beiden Elternteilen hälftig oder fast hälftig wohnen. Hier sind Modelle denkbar, dass das Kind eine Woche beim Vater, eine Woche bei der Mutter verbringt oder 3,5 Tage bei dem einen Elternteil, 3,5 Tage beim anderen Elternteil.

Nun hat der Bundesgerichtshof beschlossen (Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15), dass das Familiengericht das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteiles anordnen kann. Denn meist ist es so, dass die Kindsmutter gegen das Wechselmodell ist, weil dies auch Auswirkungen auf den Kindesunterhalt hat.

Der BGH hat nun in neuester Entscheidung festgestellt, dass Maßstab für die Regelung eines Wechselmodells das festzustellende Kindeswohl ist. Ein Wechselmodell setzt aber immer eine bestehende Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.

Sollte das Verhältnis der Eltern erheblich mit Konflikten belastet sein, so liegt ein hälftiges Wechselmodell nicht im Interesse des Kindes. Das Gericht wird in einem solchen Fall kein Wechselmodell anordnen.

Der Bundesgerichtshof hat weiter festgelegt, dass in einem Umgangsverfahren vor Gericht der Richter aufklären muss, in welcher Form der Umgang dem Kindeswohl am besten entspricht. Grundsätzlich sollen dazu die betroffenen Kinder vom Richter angehört werden.

Für die Praxis bedeutet dies, dass nach neuester Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden darf. Möchte ein getrenntlebender Vater daher ein Wechselmodell leben, ist ihm zu raten, für eine angemessene Kommunikation mit der Kindsmutter, insbesondere was die Belange der Kinder angeht, zu sorgen.


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