Wehren Sie sich richtig gegen eine Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel!

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei Gutsch & Schlegel versenden mit großer Regelmäßigkeit Abmahnungen im Zusammenhang mit sog. Bootlegs. Dabei wird häufig auf die Rechte zur Aufnahme, Verbreitung und Vervielfältigung verschiedenster Künstler aus der Musikbranche verwiesen. Berühmte Vertreter unter ihnen sind (um nur einige zu nennen):

- Genesis

- Phil Collins

- Pink Floyd

-Jimmy Hendrix

- Eric Clapton

- Iron Maiden

Dabei wird den Abgemahnten ein insbesondere ein urheberrechtlicher Verstoß vorgeworfen, weil sie über das Internet (häufig die Plattformen ebay und Amazon aber auch eBay Kleinanzeigen) Gegenstände ohne Zustimmung der Rechteinhaber zum Verkauf angeboten haben sollen.

So werden beispielsweise Rechtsverletzungen an Wortmarken geltend gemacht. Zudem behaupten die Abmahner regelmäßig eine Rechtverletzung nach §§ 17, 73, 77, 79 UrhG und machen Unterlassungs- Auskunfts- und Schadenersatzansprüche gemäß § 97 UrhG geltend.

Die Betroffenen werden von der Kanzlei Gutsch & Schlegel zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und häufig auch zur Herausgabe der Gegenstände zwecks Vernichtung aufgefordert. Darüber hinaus wird auf einen Schadenersatzanspruch nach einer Lizenzanalogie in Höhe einer angemessenen Lizenz gepocht. Zudem wird behauptet, es bestünde ein Aufwendungsersatzanspruch hinsichtlich der Ermittlung eines Rechtsverstoßes und der Rechtsanwaltskosten. Es wird unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert.

Ob die behaupteten Rechtsverletzungen überhaupt vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen. Wir raten Ihnen zu einer rechtlichen Einschätzung durch einen Fachanwalt; dieser wird die beste Strategie bezüglich des weiteren Vorgehens ermitteln.

Erste-Hilfe-Tipps im Falle einer Abmahnung

- Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite

- Die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben

- Nicht ohne Vorprüfung bezahlen

- Im Rahmen der gesetzten Fristen einen Rechtsanwalt zur Unterstützung hinzuziehen.

Wir beraten sie gerne!

Als Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht sowie IT - Recht mit einem großen Erfahrungsschatz aus über 10 Jahren Erfahrung in der Verteidigung gegen Abmahnungen ist die Kanzlei Dr. Newerla Experte auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen. Für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch melden Sie sich telefonisch bei uns unter 0471 48399880 oder per E-Mail: info@drnewerla.de .


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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