“Weihnachtsgeschenk” der Kanzlei Rasch? - Abmahnung iA der Universal Music und EMI Music

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Rasch, mahnt auch in diesen Tagen im Auftrag Ihrer Mandantin der Universal Music GmbH und EMI Music Germany GmbH & Co. KG wieder wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.

Gegenstand aktueller Abmahnungen sind folgende Musikalben:

Rihanna - Talk That Talk

Celtic Woman - Songs From The Heart

Glasperlenspiel - Beweg Dich Mit Mir

Gorillaz - Singles Collection 2001-2011

Amy Winehouse - Back to Black

Coldplay - Mylo Xyloto

Laut Abmahnschreiben soll das Werk in Tauschbörsen anderen Nutzern des P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro gefordert. Hierin enthalten sind Rechtsanwaltskosten und eine Schadensersatzforderung.

Besonderes Augenmerk sollte dem Unterlassungsanspruch gelten. Dieser lässt sich per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht gegen den Anschlussinhaber durchsetzen, sofern nicht innerhalb der Frist eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die Kostentragungspflicht für die hierdurch entstehenden teilweise erheblichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten trifft vorerst den unterlegenen Antragsgegner in voller Höhe. Um diese Kostentragungspflicht abzuwenden, sollte daher der verschuldensunabhängig bestehende Unterlassungsanspruch durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der hierzu gesetzten Frist erfüllt werden.

Wir raten zu folgendem Vorgehen:

Vermeiden Sie bitte jegliche Panik und unüberlegte Kurzschlusshandlungen. Unserer Einschätzung nach beinhalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig ein Schuldanerkenntnis und eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Diese Aspekte sollten durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ausgehebelt werden.

Bitte sehen Sie davon ab, die Unterlassungserklärung eigenhändig abzuändern. Es besteht die Gefahr folgenschwerer Fehler! Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Ihre Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Die Erfahrung im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen zeigt, dass, soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, überwiegend die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, erreicht werden kann.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema