Weitere Abmahnung von Herrn Ralph S. und Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg

  • 1 Minuten Lesezeit

Seit einiger Zeit berichten wir von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen des Herrn Ralph S. und Rechtsanwälten Hämmerling von Leitner-Scharfenberg. 

Aktuell wurde Onlinehändler seitens des Herrn Ralph S. abgemahnt, welche Pflichtinformationen nach Art. 246c und Art. 246a EGBGB angeblich nicht vorgehalten haben. Herr Ralph S. und die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg rügen im Rahmen der Abmahnung, dass der Abgemahnte nicht darüber belehre, welche technischen Schritten zu einem Vertragsschluss führen würden und ob und wie der Vertragstext gespeichert wird. 

Zudem wird gerügt, dass ein Link auf die EU-Streitbeilegungsplattform fehle. Wir kennen diese Abmahnungen bereits und vertreten schon einige Mandanten, die entsprechende Abmahnungen von Herrn Ralph S. und Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten haben. In der aktuellen Abmahnung fordern die Anwälte:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000 €

Bei Abmahnung – Fachanwalt kontaktieren!

Wir kennen die Abmahnung von Ralph S. und Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte. Wir vertreten derzeit einige Mandanten in Bezug auf diese Abmahnung. Wir haben bereits über entsprechende Abmahnungen berichtet.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von Ralph S. und Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten haben, sollten Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / IT-Recht die Abmahnung überprüfen lassen und folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht! Hierzu können Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail übersenden – Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung.

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit.
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner.
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.
  • Kostenlose Ersteinschätzung.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema