Weitere Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen von Naketano

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Seit einiger Zeit vertreten wir viele Mandaten, die Abmahnungen, Klagen oder einstweilige Verfügungen der Firma Naketano GmbH und der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel erhalten haben. Das Landgericht München I hat eine Klage von Naketano wegen angeblicher Nachahmung der Produkte von Naketano zugunsten unserer Mandanten abgewiesen und eine Nachahmung abgelehnt. Wir haben bereits darüber berichtet.

Weitere Abmahnungen von der Naketano GmbH und Lorenz Seidler Gossel

Aktuell erreichen uns weitere Abmahnungen von der Naketano GmbH und Lorenz Seidler Gossel.

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Naketano und Lorenz Seidler Gossel?

Die Abmahnungen von Naketno und Lorenz Seidler Gossel beziehen sich auf nahezu sämtliche Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes. Es werden Markenrechte aus den Marken Naketano oder Brave New World, nicht eingetragene Geschmacksmuster oder Designrechte wegen der einzelnen Produkte oder Muster oder Ansprüche aus UWG Nachahmungsschutz geltend gemacht. Es liegen uns insoweit Abmahnungen, Klage und einstweilige Verfügungen vor.

Wie ist auf die Abmahnung von Naketano und Lorenz Seidler Gossel zu reagieren?

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht kennen wir die Abmahnung von Naketano. Wir führen derzeit mehrere Gerichtsverfahren und haben zugunsten unserer Mandantschaft bereits eine Klageabweisung erreichen können. Wir raten den Unternehmen, die eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage von Naketano und Lorenz Seidler Gossel erhalten haben, die Schreiben durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen und keinesfalls vorschnell zu reagieren.

Wir haben hier erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung und/oder Klage der Naketano GmbH. Die Designelemente (Lederpatches, Kordel etc.) finden sich in Bezug auf den Gesamteindruck auch bei älteren Modellen und auch bei vielen anderen Anbietern. Hinzu kommt, dass in Deutschland grundsätzlich von einer Nachahmungsfreiheit auszugehen ist. Ansprüche aus Nachahmungsschutz setzen daher neben einer Nachahmung auch immer ein zusätzliches unlauteres Verhalten des Nachahmers voraus. Dies ist in der Regel aber nicht gegeben.

Wir kennen den Gegner, die gegnerischen Anwälte, die Argumentation sowie das Vorgehen der Gegenseite und bieten betroffenen Anbieter eine kostenlose erste Einschätzung der Abmahnung an. Hierzu können Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail übersenden oder unser Direkthilfe-Formular unter https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ nutzen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Betroffene Unternehmen sollten insbesondere die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung unterschreiben und folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung?

Unsere Leistung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Geschmacksmusterrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

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