Weitere Abmahnungen von Sasse & Partner: „Fear the Walking Dead“

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt ab?

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner sind alte Bekannte im Abmahngeschäft. Über mehrere Jahre hinweg mahnen die Rechts z.B. wegen Filesharings an der Serie „The Walking Dead“ ab.

Ganz aktuell mahnt die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrage der Splendid Film GmbH die illegale Verbreitung der Serie „Fear the Walking Dead“ ab.

Mit einer solchen Abmahnung werden vermeintliche urheberrechtliche Ansprüche der SPlendid Film GmbH geltend gemacht. Es geht dabei um den Vorwurf, eine oder mehrere Serienfolgen der beliebten Fernsehserie „Fear the Walking Dead“ zum Download für Dritte zur Verfügung gehalten (also „hochgeladen“ bzw. weiterverbreitet) zu haben oder hieran zumindest beteiligt gewesen zu sein.

2. Was fordern die Abmahner?

Zunächst wird die Abgabe eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Abmahnkosten eingefordert.

Mein ausdrücklicher Rat: Nichts unterschreiben und nichts vorschnell zahlen!

3. Abmahnung erhalten, was nun?

Um konkrete Handlungsempfehlungen in Ihrem Fall zum weiteren Vorgehen machen zu können, wäre zunächst eine intensive Prüfung Ihres Falls zu empfehlen.

Zunächst ist zu untersuchen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden kann. Ohne einen solchen nachweisbaren Verstoß bräuchten Sie nämlich theoretisch überhaupt nicht zu reagieren, außer die unberechtigte Forderung kurz schriftlich zurückzuweisen.

Sollte sich nach der Prüfung bestätigen, dass die Vorwürfe gegen Sie leider berechtigt sind, so lassen sich dennoch in den meisten Fällen mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation die geforderten Abmahnkosten oftmals deutlich herunterhandeln.

4. Bei Abmahnungen empfehle ich stets folgendes:

  • Weder telefonischen noch schriftlichen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen.
  • Keinesfalls die zusammen mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung unterschreiben.
  • Fristen unbedingt einhalten
  • Abmahnkosten nicht vorschnell zahlen
  • Es sollte noch vor Ablauf der von den Abmahnanwälten gesetzten Frist ein spezialisierter Rechtsanwalt (Fachrichtung Urheberrecht) eingeschaltet werden.

Da ich mit meiner Kanzlei bereits seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig im Abmahnungsrecht tätig bin, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Ich kenne die Abmahner und weiß daher genau, wie ich die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Sie erreichen kann.

Bei Interesse können Sie mich sehr gerne (zunächst völlig unverbindlich und kostenlos) kontaktieren und mir auch gerne vorab die erhaltene Abmahnung per Fax oder per E-Mail zusenden. Im Anschluss können wir dann das weitere Vorgehen für Ihren ganz individuellen Fall besprechen. Hierzu können Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch nutzen.

Fragen sie auch gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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