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Weitere Abmahnungen wegen Corona Schnelltest durch ahc medical support GmbH sowie einstweilige Verfügung des LG Dortmund

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Uns wurden in der Zwischenzeit weitere Abmahnungen der Firma ahc medical support GmbH durch die Kanzlei Alexander Schoeppe wegen des Vorwurfs des rechtswidrigen Angebotes von Corona Schnelltests vorgelegt. Wie in unserem Bericht vom 09.04.2021 bereits dargestellt, werden unseren Mandanten auch in den weiteren Abmahnungen Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz vorgeworfen.

Aktuell liegt uns auch ein Beschluss des Landgerichts Dortmund vor, den die ahc medical support GmbH gegen einen unserer Mandanten erstritten hat. Auch in dieser Angelegenheit war Gegenstand der Auseinandersetzung das Angebot von solchen Corona Schnelltests, die seitens des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte als Laientests nicht zugelassen sind.

Daneben wurde unserem Mandanten verboten, Medizinprodukte anzubieten, die unter die Abgabebeschränkung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung fallen, ohne das eine entsprechende Genehmigung an andere als die im Medizinproduktegesetz genannten Einrichtungen oder Personen vorliegen.

Der Verfahrenswert wurde in diesem einstweiligen Verfügung auf einen Streitwert in Höhe von 33.000,00 € bemessen.

Dieses Verfahren zeigt, dass die Abmahnungen durchaus erst zu nehmen sind. Jedoch ist es auch gleichzeitig festzustellen, dass es soweit nicht grundsätzlich kommen muss. Insofern bietet sich im Regelfall an, bereits bei Erhalt der Abmahnung Kontakt mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz aufzunehmen. Auch wenn ein gerichtlicher Beschluss bereits vorliegt, ist es ebenfalls von entscheidender Bedeutung zu überprüfen, inwieweit dieser rechtmäßig, und insbesondere formfehlerfrei, ergangen ist.

Sollten auch Sie daher mit einer Abmahnung der ahc medical support GmbH konfrontiert werden, stehen wir Ihnen bundesweit mir unsere Hilfe zur Verfügung. Es gibt nach unserer Auffassung durchaus Ansatzpunkte, die es ermöglichen, den Schaden aus der Abmahnung so gering wie möglich zu halten, Dies betrifft einerseits die Ansprüche auf Kostenerstattung sowie auch die im Regelfall mit geltend gemachten Ansprüchen auf Auskunft.

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtschutz freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahm.  Rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail. Die Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenlos.


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