Weiteres Urteil im Abgasskandal

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Landgericht Rottweil spricht weiteres Urteil im Abgasskandal

Während sich der Abgasskandal für lange Zeit eher in den Schlagzeilen der Zeitungen abgespielt hat, werden aktuell auch immer mehr deutsche Gerichte in diesen internationalen Skandal involviert. Eines der jüngsten Urteile in dieser Sache stammt vom Landgericht Rottweil in Baden-Württemberg. 

Die dortigen Richter gaben beiden Seiten die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen in der Klage zu äußern. Das anschließend gefällte Urteil fiel zugunsten des Klägers aus. Die Richter des Landgerichts sahen es als erwiesen an, dass der beklagte Hersteller Mercedes den Käufer des Fahrzeugs wissentlich getäuscht hätte. 

Damit sei der Tatbestand einer vorsätzlichen Schädigung erfüllt. Mercedes sei dem Käufer daher zu Schadensersatz verpflichtet. Der Neupreis des Fahrzeugs betrug 46.270 Euro. Das Gericht in Rottweil berücksichtigte den bereits vorhandenen Gebrauch des Fahrzeugs und legte den Schadensersatzanspruch auf eine Summe in der Höhe von 24.400 Euro fest.

Betroffen ist von diesem Urteil die Mercedes V-Klasse

Das vom Käufer erstandene Fahrzeug gehörte der Mercedes V-Klasse an. Hierbei handelt es sich um Vans, die als Großraumfahrzeuge eingesetzt werden. Zur Zielgruppe für diese Fahrzeuge gehören Großfamilien ebenso wie Transportunternehmen. 

Die Liste der betroffenen Besitzer ist daher ebenfalls breit gefächert. Schließen sich andere Gerichte dem Urteil der Richter vom Landgericht Rottweil an, hätten auch alle übrigen Eigentümer der betroffenen Fahrzeuge die Möglichkeit, den Kaufvertrag rückgängig zu machen und das Fahrzeug an Mercedes zurückzugeben. 

In diesem Punkt ist es daher hilfreich, sich zuvor eine Strategie zu überlegen. Dadurch wird klarer, ob das Ziel in der Rückgabe des Fahrzeugs liegt oder im finanziellen Ausgleich des Wertverlusts durch die Verwicklung des Modells der V-Klasse in den Abgasskandal.

Sichern Sie sich Ihr Recht mit unserer Hilfe

Autohersteller wie Mercedes, die ihren Anteil zum Abgasskandal geleistet haben, sind nicht daran interessiert jeden einzelnen Käufer dieser Fahrzeuge zu entschädigen oder die Fahrzeuge wieder zurückzunehmen. 

Eine hohe Kooperationsbereitschaft ist daher im Vorfeld nicht zu erwarten. Diese Vorzeichen können sich ändern, sobald unsere Kanzlei für Verbraucherrecht involviert ist. Mit unserer Hilfe erfahren Sie, welche rechtlichen Optionen Ihnen offenstehen und wie wir Ihren Fall einschätzen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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