Weiterhin: Ebay Abmahnung des VGU Verein gegen Unwesen in Handel u. Gewerbe Köln e.V. wg CE-Zeichen

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Der VGU e.V. ist für uns kein Unbekannter.

Bereits in der Vergangenheit berichteten wir über Abmahnungen des VGU Verein gegen Unwesen in Handel u. Gewerbe Köln e.V.:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-d-vereins-gegen-unwesen-in-handel-u-gewerbe-koeln-ev-ce-zeichen-versicherter-versand_148456.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-v-vgu-verein-gegen-unwesen-in-handel-gewerbe-koeln-ev-werbung-dhl-paket-versichert_154506.html

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.


Zum Hintergrund


Der VGU – Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. – gilt seit 1885 als eine Interessenvertretung, die sich für einen fairen Wettbewerb und gegen Missbräuche im Wettbewerb einsetzt. Die Mitglieder stammen aus diversen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und er Dienstleistung.  

Betroffen von den Abmahnungen sind häufig Ebay-Händler.

Thema der Abmahnungen waren bereits verschiedenste Wettbewerbsverstöße. So z.B. die unberechtigte Kennzeichnung mit einem CE-Zeichen sowie irreführende Werbung mit „versichertem Versand“ in einem eBay-Angebot. 

Auch Aktuell wird die Werbung mit einem CE-Zeichen bemängelt. 

Zwar verlangt der Verein „nur“ eine Kostenerstattung i.H.v. 261,60 Euro.

Viel entscheidender ist jedoch die weitere Forderung, nämlich nach Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung. 

Hier kann es in Zukunft teuer werden, wenn man nämlich nicht sicher stellen kann, gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung nicht zu verstoßen.

Für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung wird nämlich die Zahlung einer Vertragsstrafe fällig.

Hier ist es entscheidend zu prüfen, ob die mitgeschickte Unterlassungserklärung angemessen ist.


Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so sollten Sie gleichwohl nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt. Hier bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte , sprich eine eingeschränkte Erklärung abgegeben werden kann. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche ErsteinschätzungIhrer Abmahnung vor.

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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