Welche Abmahnungen sind am gefährlichsten?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung. Über manche muss man sich keine Sorgen machen, andere bedrohen den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Woran man die eine von der anderen unterscheidet, und wie man auf Abmahnungen am besten reagiert, sagt der Kündigungschutzexperte Anwalt Bredereck.

Welche Abmahnungen sind eher harmlos?

Manchmal weiß ein Chef nicht so recht, wie er seinen Mitarbeiter motivieren soll. Vielleicht weil er ihn immer wieder auf einen Fehler hinweist, und trotzdem nichts geschieht. Oder weil sein Mitarbeiter einen gröberen Fehler gemacht hat und er seiner Meinung nach einen Schuss vor den Bug braucht. Hier greifen Vorgesetzte gern zur Abmahnung – die meist gar nicht so gemeint ist. Denn der Chef will den Mitarbeiter gar nicht loswerden. Im Gegenteil: Er mahnt ab, gerade weil er sich wünscht, dass das Arbeitsverhältnis weiter läuft.

Abmahnungen, die nur das Ziel haben, den Arbeitnehmer zu disziplinieren, sind regelmäßig harmlos. Bekommt man eine Abmahnung unter diesen Umständen, muss man sich kaum Sorgen um den Arbeitsplatz machen.

Mein Arbeitnehmertipp: Ändern Sie Ihr Verhalten, das Ihren Chef zuletzt so auf die Palme gebracht hat, und derentwegen er Sie abgemahnt hat. Meist ist es das Beste, solche Abmahnungen ruhen zu lassen, zumal sie oft unsauber verfasst und nicht selten unwirksam sind – und somit regelmäßig unbrauchbar, falls der Arbeitgeber sich später doch für eine Kündigung entscheidet.

Welche Abmahnungen sind gefährlich?

Gefährlich sind alle Abmahnungen, die der Arbeitgeber zur Vorbereitung einer Kündigung ausspricht. Meist ist der Kontext folgender: Der Arbeitgeber hat sich bereits innerlich vom Arbeitnehmer gelöst und sucht nur noch nach einem Weg, ihn loszuwerden. Chefs wählen hier oft die verhaltensbedingte Kündigung, und dafür braucht man regelmäßig eine (oder mehrere) Abmahnungen, bevor man wirksam wegen eines Fehlverhaltens kündigen kann.

Die eine Abmahnung von der anderen zu unterscheiden, ist in der Praxis regelmäßig relativ einfach. Meist spürt man, ob die Abmahnung motivierend gemeint ist, oder ob der Arbeitgeber einen nur noch loswerden will.

Wie reagiert man am besten auf eine „gefährliche“ Abmahnung?

Dient die Abmahnung der Vorbereitung einer Kündigung, sollte man sich möglichst schnell Rat suchen bei einem Arbeitsrechtler, am besten bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das heißt nicht, dass man gegen eine solche Abmahnung immer vorgehen sollte; man sollte aber vorbereitet sein auf die nächsten Schritte des Arbeitgebers. Eine Klage gegen die Abmahnung macht nur in einigen Fällen Sinn, das allerdings nur nach anwaltlicher Beratung und am besten vertreten durch einen erfahrenen Anwalt oder Fachanwalt.

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