Wer erbt meinen Email Zugang – warum ist das wichtig ?

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Bislang nahm die Frage nach der Vererblichkeit digitaler Inhalte keinen großen Raum im Erbrecht ein.

Facebook- Entscheidungen des BGH

Dies hat sich seit zwei grundsätzlichen Entscheidungen des BGH (III ZR 183/17, III ZB30/20) geändert. Sinngemäß entschied der BGH im Falle eines verstorbenen 15- jährigen Mädchens, das von seinen Eltern beerbt wurde, dass die Eltern auch den Zugang zu den digitalen Inhalten des facebook- Benutzerkontos ihrer Tochter geerbt haben.

Die Frage, wer den Zugang zu einem Email- Postfach erbt, dürfte eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Immer mehr Menschen betreiben Online- banking und nutzen etliche weitere Dienstleistungen (online- Versand, Online- Rechnungen, soziale Netzwerke, usw.).

Der Email- Adresse kommt bei den allermeisten digitalen Dienstleistungen eine Schlüsselfunktion zu. Über sie erhält der Nutzer die Rechnungen und die Möglichkeit ein Passwort wiederherzustellen. Wer den Email Zugang besitzt, hat erst die Möglichkeit viele weitere digitale Inhalte, die dem Erblasser zustehen, herauszufinden und sich ggf. die Möglichkeit der Nutzung zu verschaffen.

Unter Umständen hat der Erblasser im Postfach auch wichtige Emails archiviert, etwa Passwörter. Gespeicherte Passwörter bzw. Zugangsdaten ermöglichen dem Erben unter Umständen erst, das Vermögen des Nachlasses zu nutzen, etwa für den Fall, dass der Erblasser Kryptowährung besaß.


Digitale Themen beim Testieren und der  Nachlassabwicklung nicht vergessen

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