Wer soll seine Lebensversicherung widerrufen?

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Der Bundesgerichtshof hat bereits im Mai 2014 entschieden, dass Lebensversicherungen widerrufen werden können, falls der Kunde fehlerhaft belehrt wurde. Betroffen sind Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass theoretisch 108.000.000 Verträge betroffen sein könnten.

Wie weiß der einzelne Versicherte aber, ob es sich für ihn lohnt, zu widerrufen?

Zu allererst sollte der Versicherte überprüfen, wie hoch der Garantiezins ist, der in seinem Vertrag steht. Die Garantiezinsen lagen zwischen den Jahren 1994 und 2000 teilweise bei über 4 %, bis 2004 bei 3,25 %. Wenn die Kosten für den Vertrag niedrig sind, dann lohnt es sich möglicherweise, am Vertrag festzuhalten.

Der Kunde muss auch berücksichtigen, dass er bei einem Widerruf Steuervorteile verlieren kann.

Viele Lebensversicherungen wurden aber auf Fondsbasis abgeschlossen, sog. fondsgebundene Lebensversicherungen. Diese haben sich meistens nicht gut entwickelt. Oft tragen die Kunden immer noch einen Verlust mit, der aus der Finanzmarktkrise resultiert. In diesen Fällen sollte der Kunde unbedingt an einen Ausstieg denken.

Dieser Ausstieg ist auch dann noch möglich, wenn der Vertrag bereits ausgezahlt oder bereits gekündigt wurde. Das Widerrufsrecht gilt also nicht nur für Verträge, die noch laufen.

Das Widerrufsrecht ist auch an keine Frist gebunden. Im Unterschied zu den Widerrufsmöglichkeiten bei Darlehen kann der Versicherte auch heute noch sein Recht wahrnehmen.

Ist der Widerspruch erfolgreich, muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Damit erhält der Versicherte alle Einzahlungen zurück und eine Entschädigung in Form einer angemessenen Verzinsung seiner Beiträge.

Der Versicherte sollte jedoch nicht hoffen, dass die Versicherungsgesellschaften kooperativ sind. Die Versicherer blocken Widersprüche meist ab. Dem Versicherten ist zu raten, wenn er den Widerspruch selbst ausgesprochen hat, sich professionelle Hilfe zu holen.

Im Internet bieten Dienstleister ihre Hilfe an und begleiten die Versicherer beim Ausstieg. Diese Hilfe lassen sich die Dienstleister aber gut bezahlen. Zwischen 20 % und 50 % vom Erfolg müssen die Versicherten dann an den Dienstleister abgeben. Damit verlieren die Versicherten einen Großteil der ihnen zustehenden Auszahlung. Der Gang zum Anwalt ist hier günstiger. Insbesondere deshalb, da der Streit um den Widerspruch bei Einschaltung eines Anwalts oft vergleichsweise und vor Inanspruchnahme eines Gerichts geklärt wird.

Unser Rat ist deshalb: Lassen Sie Ihre Verträge überprüfen. Wir arbeiten mit einem Versicherungsmathematiker zusammen, der eine schnelle, sachgerechte und präzise Überprüfung anbietet. Ergibt sich dann, dass Ihr Forderungsbetrag hoch ist, sollten Sie über einen Widerspruch nachdenken. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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