Wer zahlt mir bei einer Kündigungsschutzklage meinen Anwalt? Welche Kosten entstehen noch?

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Sie wurden gekündigt und fragen sich jetzt, ob es sich lohnt, eine Klage zu erheben? Eine Klage ist immer dann sinnvoll, wenn die Abfindungssumme höher ist, als die Kosten. Sie möchten wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie hoch das Risiko ist? Die Antwort "Es kommt drauf an" ist zwar korrekt, aber nicht sonderlich hilfreich. Daher finden Sie im folgenden Rechtstipp alle wichtigen Informationen zu Kosten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage:

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Kostenarten

Zunächst lassen sich die Kosten in zwei Kategorien zusammenfassen: Die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die Anwaltskosten. Die Gerichtskosten stellen in arbeitsrechtlichen Prozessen eine eher untergeordnene Rolle dar. Der Grund ist, dass die meisten arbeitsrechtlichen Prozesse in einem Vergleich enden, wobei  die Gerichtsgebühr entfällt. Im Falle eines Urteils zahlt der Verlierer die Gerichtsgebühr. Neben der Gerichtsgebühr können auch Auslagen für Zeugen oder Sachverständige entstehen. Auslagen zählen ebenfalls zu den Gerichtskosten, in der Praxis entstehen sie aber eher selten. Selbst bei einem Vergleich entfallen sie nicht. Die Parteien zahlen sie anteilig, was unter Umständen teuer werden kann. 

In der ersten Instanz tragen die Parteien in jeden Fall ihre eigenen Anwaltskosten. Erst in der zweiten Instanz (Berufungsinstanz) trägt der Verlieren alle Kosten, auch die Anwaltskosten des Gegeners. Jedoch kann selbst in der Berufung ein Vergleich geschlossen werden, dann zahlt wiederum jeder seins. 

Die exakte Summe der Gerichts- und Anwaltskosten richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert.

Zum besseren Verständnis berechne die Kosten für folgendes Szenario in der ersten und der zweiten Instanz: 

  • Ein durchschnittliches Gehalt von 3.000 € im Monat. 

Kosten in der ersten Instanz

Die genaue Kostensumme ist abhängig vom Verlauf des Prozesses. In 90% der arbeitsrechtlichen Fälle kommt es zu einem Vergleich. 

In unserem Beispiel belaufen sich die Kosten dann auf etwa 3.000 € brutto. Erzielt der Anwalt eine Einigung, steht ihm eine Einigungsgebühr zu, weshalb die Kosten höher ausfallen als im Falle eines Urteils. Bei einem Sieg würden die Kosten bei 2.500 €, inklusive Mehrwertsteuer liegen. Unabhängig davon, ob ein Vergleich vereinbart wird oder der Arbeitnehmer siegt, entfallen die Gerichtskosten.

Kosten in der zweiten Instanz

Es ist schön zu gewinnen, aber es besteht das große Risiko, dass die Gegenseite dann in Berufung geht. Wenn Berufung eingelegt wird, müsste der Arbeitnehmer bei einer Niederlage alle Kosten übernehmen. In der zweiten Instanz gilt nämlich: Der Verlierer zahlt alles! Konkret bedeutet das, dass Sie die Kosten für Ihren eigenen Anwalt für Arbeitsrecht, den gegnerischen Anwalt und sogar alle Gerichtskosten tragen müssten. In unserem Beispiel liegt das Kostenrisiko in der zweiten Instanz bei 9.000 € netto. Das entspricht etwa 4-5 Brutto-Monatsgehältern.

Folgen in der Praxis

Aufgrund dieses Risikos in der zweiten Instanz fürchten sich viele Arbeitnehmer, dass der Prozess in der ersten Instanz mit einem Urteil endet. Den Arbeitgebern ist dies bewusst und sie versuchen das auszunutzen, indem sie die Arbeitnehmer zum Abschluss eines minderwertigen Vergleichs drängen. Die Arbeitnehmer verfallen diesem Verhandlungstrick leider häufig.

Rolle der Rechtsschutzversicherung 

An dieser Stelle ist die Rechtschutzversicherung entscheidend, denn sie übernimmt sowohl die Gerichtskosten, wie auch die eigenen Anwaltskosten und die des Gegners im Falle einer Niederlage in der zweiten Instanz. Arbeitnehmer, die eine Rechtsschutzversicherung haben sind demnach wesentlich entspannter, haben eine bessere Verhandlungsposition und können gar nicht unter Druck gesetzt werden. Es kommt sogar seltener zu einer Berufung, da sie dem Gegner signalisieren, dass für sie kein Kostenrisiko besteht. Unter diesen Umständen erzielen sie auch häufig bessere Ergebnisse in der ersten Instanz. Genauer gesagt, sie brauchen sich nicht mit einem minderwertigen Vergleich zufrieden zustellen.

Um eine starke Verhandlungsposition zu schaffen, empfehle ich Ihnen daher eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Hier sind vier Gründe, warum Sie das sofort tun sollten:

  1. Eine Rechtsschutzversicherung ist relativ günstig und kostet nur 150-250 € pro Jahr. Eine Kündigungsschutzklage kostet übringens mehr als die Versicherungsgebühren für 10 Jahre.
  2. Jede Rechtsschutzversicherung hat eine Wartezeit von 3 Monaten. Das bedeutet, wenn Sie heute einen Vertrag vereinbaren, sind Sie erst in 3 Monaten abgesichert.
  3. Mit einer Rechtsschutzversicherung stehen Sie in einem Prozess besser dar und senken Ihr Kostenrisiko auf das Minimum.
  4. Sie ersparen sich zudem auch nervige Gespräche mit Ihrem Anwalt über Kosten.

Schließen Sie also unbedingt eine Rechtsschutzversicherung ab!

Und wenn Sie mal ein Problem mit dem Arbeitgeber haben, können Sie uns gerne anrufen. Unsere Ersteinschätzung ist immer kostenlos. Wir schauen uns an, was für Sie möglich ist und wie wir für Sie das beste Ergebnis erzielen können!



RA Croset

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Südwestkorso 1

12161 Berlin

www.ra-croset.de

Pascal Croset ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Berlin. Er ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) – deutschlandweit.

Pascal Croset ist Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen und hat das Werk „Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung" im Gabler-Verlag veröffentlicht.

Foto(s): Kanzlei@croset.de

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