Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte Hager Hülsen für die Palleon GmbH

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hager Hülsen mahnen aktuell im Auftrag der Palleon GmbH aus Neunkirchen Online-Händler auf der Verkaufsplattform ebay ab. Die Palleon GmbH betreibt unter anderem einen Online-Shop, in welchem hauptsächlich Textilien / Bekleidung angeboten werden.

Gegenstand der mir vorliegenden Abmahnung ist der Vorwurf der Abgemahnte habe gegen Marktverhaltensregeln verstoßen. Es fehle ein Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform und es fehle der Hinweis auf Mängelhaftungsrechte.

Was ist den Online-Händlern zu raten?

Grundsätzlich besteht eine Pflicht auf Schlichtungsplattform der EU hinzuweisen. Dies ergibt sich aus Artikel 14 der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013. Hier lautet es auszugsweise:

„In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.“

Das hartnäckige Gerücht, welches sich immer noch bei vielen Händlern hält, dass die Verpflichtung lediglich für eigene Onlineshops zu erfüllen sei, ist damit also widerlegt.

Auch auf Mängelhaftungsrechte muss der Onlinehändler hinweisen. Dies ergibt sich wiederum aus folgender Normenkette: Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB iVm. § 312d BGB.

Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Verstoß vorliegt, sollte allerdings stets genau überprüft werden.

Eine Abmahnung sollte spätestens auch zum Anlass genommen werden den Internetauftritt auf der Verkaufsplattform eBay zu überarbeiten, denn eine Abmahnung beschränkt sich immer auf einzelne Verstöße. Ob weitere wettbewerbsrechtliche Verstöße vom Händler begangen werden, die in der Zukunft wiederholt zu Abmahnungen und damit entsprechenden Kosten führen können, sollte anwaltlich überprüft werden.

Prüfen lassen, Kosten sparen! Sprechen Sie mich gerne an.

Kostenlose Ersteinschätzung – nichts überstürzen

Selbstverständlich sollten Sie Ihr weiteres Vorgehen gut überdenken. Geben Sie nicht ohne Prüfung eine Unterlassungserklärung ab. Denken Sie daran, dass Sie eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung bindet und den Gegner bei wiederholten Verstößen zur Geltendmachung einer empfindlichen Vertragsstrafe ermächtigt.

Nutzen Sie die Gelegenheit eine kostenlose erste Einschätzung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung einzuholen und übersenden Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax und Sie werden zeitnah von mir kontaktiert.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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