WGF-Pleite – Was Anleger tun können!

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Eine unangenehme Weihnachtsüberraschung haben Anleger erhalten, die sich an der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG beteiligt haben: Mitte Dezember hat die Gesellschaft Insolvenz beim AG Düsseldorf angemeldet.

Die WGF hatte seit dem Jahr 2004 sogenannten Hypothekenanleihen in einem Nominalwert von insgesamt ca. 200 Millionen Euro an Anleger herausgegeben. Dabei handelt es sich um ein festverzinsliches Wertpapier, das mit Grundpfandrechten an Immobilien im Eigentum der WGF absichert ist. Diese Anleihen sind erstrangig besichert. Insoweit könnten Anleger, wenn es zum Verkauf der Immobilien kommt, wenigstens einen Teil Ihrer Einlagen zurückerhalten. Durch die Insolvenz fallen aber auf jeden Fall die Zinszahlungen aus und auch eine Rückzahlung der Anleihen ist nicht mehr möglich.

Schlimmer kommt es dagegen für die Inhaber von sogenannten Genussscheinen, die die WGF in den Jahren 2010 und 2011 ausgegeben hatte.  Nach Angaben der WGF handelt es sich hierbei um einen Wert von 2,7 Millionen Euro. Hier ist der Anleger voll am unternehmerischen Risiko - ohne Absicherung - beteiligt. Im Jahr 2011 betrug der Verlust der WGF 68,1 Millionen Euro, so dass hier mit einem Totalverlust der Einlage zu rechnen ist.

Wie uns zahlreiche von uns vertretene Anleger zudem mitteilen, haben diese mittlerweile ein Kaufangebot der Valora Effekten Handel AG für bestimmte Schuldverschreibungen erhalten, was zu einer weiteren Verunsicherung führte. Die Valora AG bietet an, diese zu 15,25 % des Nennbetrages zurückzukaufen. Zwar ist unbekannt, welche Werte die WGF tatsächlich besitzt; das Angebot der Valora AG liegt aber deutlich unter dem Börsenpreis der Papiere.

Anlegern ist daher auf jeden Fall zu raten, bei einem fachkundigen Rechtsanwalt entsprechenden Rat einzuholen und mögliche Ansprüche gegen die Beteiligten, insbesondere die Vermittler, prüfen zu lassen. Aus Gesprächen mit WGF-Anlegern wissen wir, dass es häufig an einer ordnungsgemäßen Aufklärung über das Produkt und die damit zusammenhängenden Risiken (Totalverlustrisiko, keine Garantie der Ausschüttungen, Haftungsrisiko) fehlte. Im Falle einer solchen fehlerhaften Beratung besteht häufig die Möglichkeit, das Engagement komplett rückabzuwickeln und das aufgewendete Kapital zurückzuerhalten.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Zuständig ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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