Widerruf Autokreditvertrag – Wertverlust von Dieselfahrzeugen entgegenwirken

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Käufer von Dieselfahrzeugen haben aufgrund des Dieselskandals einen erheblichen Wertverlust ihrer Fahrzeuge erlitten. Hinzu kommt, dass für diese Fahrzeuge Fahrverbote in den Innenstädten drohen. Ist man jedoch beruflich oder privat darauf angewiesen, mit dem eigenen Fahrzeug die Innenstädte zu befahren, so müssen die Käufer von Dieselfahrzeugen nunmehr entscheiden, ob sie ihr Dieselfahrzeug auf eigene Kosten aufrüsten oder dieses verkaufen und den erheblichen Wertverlust in Kauf nehmen.

Eine weitere Alternative stellt der Widerruf des Autokreditvertrags (sog. Widerrufsjoker) dar.

Widerrufsjoker

Wurde der Kauf des Fahrzeugs mit einem Darlehen der Hausbank des Verkäufers finanziert, so muss der Käufer über sein Widerrufsrecht hinsichtlich des Darlehensvertrags belehrt werden. Ist diese Belehrung fehlerhaft erfolgt, steht dem Käufer ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu. Die Ausübung des Widerrufsrechts führt dazu, dass der Käufer nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden ist, vgl. 358 Abs. 2 BGB. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Fahrzeug mit Diesel- oder ein Benzinmotor erworben wurde.

Folgen des Widerrufs

Im Falle des wirksamen Widerrufs erhält der Käufer gegen Rückgabe des Fahrzeugs seine Anzahlung und die bereits geleisteten Raten zurück. Bei Verträgen, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, muss der Käufer Wertersatz für die von ihm gefahrenen Kilometer zahlen. Dieser bestimmt sich nach der zu erwartenden Laufleistung des Fahrzeugs, dem Kaufpreis und den gefahrenen Kilometern. Trotz Wertersatz erzielt der Käufer ein besseres Ergebnis als bei einem Verkauf.

Bei Verträgen, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU kein Wertersatz zu zahlen ist. So hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 07.08.2018 – Az. 2 O 259/17 – entschieden, dass der Käufer im Falle des wirksamen Widerrufs nicht verpflichtet ist, Wertersatz zu zahlen, wenn er unzutreffend über die Rückabwicklung des Vertrags nach einem Widerruf belehrt worden ist.

Abschließende Empfehlung

Wir empfehlen den betroffenen Fahrzeugkäufern vor einer Umrüstung oder einem Verkauf, den Darlehensvertrag auf etwaige Belehrungsfehler überprüfen zu lassen. Gerne erteilen wir Ihnen eine Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten.



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