Drastischer Wertverlust bei Dieselfahrzeugen

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Die Abwärtsspirale beim Diesel scheint kein Ende zu nehmen: Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der neu zugelassenen Diesel-Fahrzeuge im Januar 2018 um 17,6 Prozent gesunken.

Eines steht bereits jetzt fest: Der Abgasskandal lässt die Diesel-Restwerte einbrechen. Betroffen sind vor allem die Marken des Volkswagenkonzerns: VW, Audi, Seat und Skoda.

Der Wertverlust lässt sich insbesondere auf die drohenden Fahrverbote zurückführen. Dafür ist wiederum der von VW verursachte Dieselskandal mitverantwortlich. Nunmehr drohen generelle Fahrverbote in den Städten München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Düsseldorf, Darmstadt und Ludwigsburg mit immensen Ausmaßen für Besitzer von Dieselfahrzeugen. Immerhin knapp jeder zweite Pkw in Deutschland ist ein Diesel.

Ausgerechnet VW-Chef Matthias Müller zeigt sich jetzt begeistert für die blaue Plakette, welche bedeuten würde, dass nur noch Fahrzeuge in die Städte fahren dürften, die die Euro Norm 6 erfüllen. Nach dem Willen des VW-Vorstandes sollen die Dieselkäufer, die von dem Volkswagenkonzern vermeintlich umweltfreundliche Fahrzeuge mit der Euro Norm 5 gekauft haben, quasi enteignet werden. Am besten würde es Müller vermutlich gefallen, wenn die betrogenen Fahrzeugbesitzer gleich wieder ein Fahrzeug aus dem Hause Volkswagen erwerben. Ein Hohn!

2013 gab der VW-Entwicklungschef Eichhorn noch die Meldung heraus, der Diesel spiele in der umweltpolitischen Diskussion keine Rolle mehr, weil „Partikel und Stickstoffdioxid auf ein nahezu homöopathisches Niveau sinken“. „Ein moderner Diesel reinigt die Luft“. Die Fahrzeuge wurden in den USA und Europa dementsprechend als Clean-Diesel verkauft. Ein glatter Betrug, denn die Grenzwerte wurden nur auf dem Rollenprüfstand eingehalten, dank eines sog. „defeat device“ in der Motorensteuerung. Im normalen Fahrbetrieb werden die Diesel-Grenzwerte jedoch um ein Vielfaches überschritten.

Den vom VW-Konzern betrogenen Kunden kann nur geraten werden, den Konzern auf Rücknahme des Fahrzeugs gegen Zahlung des Kaufpreises in Anspruch zu nehmen (www.diesel-kläger.de). Dies stellt die realistische Möglichkeit dar, den drohenden Schaden abzuwenden. Die Erfolgsaussichten stehen gut, aber die Zeit drängt: Die Ansprüche können u. U. nur noch bis zum 31.01.2018 geltend gemacht werden – nach diesem Termin könnte die Verjährung eintreten. Zeitnahes Handeln ist daher erforderlich.

Unterstützung finden die betrogenen Fahrzeugbesitzer bei den Rechtsexperten der Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS. Die Kanzlei informiert unter www.diesel-kläger.de umfassend und aktuell über den Dieselskandal und die neuesten Entwicklungen.

Schließen Sie sich den Diesel-Klägern unter www.diesel-kläger.de an und nehmen Sie die kostenlose und unverbindliche Beratung der Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS in Anspruch.

Die renommierte Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS hat bereits zahlreiche Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen eingereicht und ist eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal. Sie ist auch an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt.


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