Widerruf BMW Kilometer-Leasingvertrag – OLG München bestätigt fehlerhafte Widerrufsbelehrung

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Mit Beschluss vom 12.05.2022 (Az. 32 U 1120/22) hat das Oberlandesgericht München in einem von Rechtsanwalt Bender geführten Verfahren mitgeteilt, dass es die Widerrufsbelehrung in einem Kilometer-Leasingvertrag der BMW Bank aus dem Jahre 2018 nach Fernabsatzrecht für fehlerhaft hält. Der Vertrag war ausschließlich über Fernkommunikationsmittel ohne vorherigen persönlichen Kontakt im Autohaus geschlossen worden.

„2.1. Es wird nach vorläufiger Beurteilung davon ausgegangen, dass die verfahrensgegenständliche Widerrufsinformation nicht den Anforderungen des § 356 Abs. 3 BGB iVm Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB bzw. Art. 246b § 2 Abs. 1 EGBGB genügt. Dies ergibt sich vorbehaltlich der weiteren Rügen schon aus der Unzulässigkeit des sogenannten Kaskadenverweises über die Bezugnahme auf die in § 492 Abs. 2 BGB genannten Pflichtangaben nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH-Urt. v. 26.03.2020 in BKR 2020, 248 — „Kreissparkasse Saarlouis").“

OLG erwägt EuGH-Vorlage oder Aussetzung

Nach der bisherigen Rechtsprechung des 32. Senates des OLG München zu Fernabsatz-Widerrufsfällen z.B. von SIXT Leasing wäre der Vertrag damit als widerrufbar einzuschätzen. Das OLG München hat in diesem Fall allerdings eine Vorlage an den EuGH oder Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH angekündigt. Der EuGH hat unter anderem noch über eine Vorlage des Landgerichts Ravensburg (EuGH-Vorlage vom 24. August 2021 — 2 0 238/20) zu entscheiden, bei der die grundsätzliche Widerrufbarkeit von Kilometer-Leasingverträgen geklärt werden soll.

EU-Kommission: Widerrufsrecht auch bei Vertragsschluss im Autohaus

In einer Stellungnahme der EU-Kommission vom Dezember 2021 in dem EuGH Verfahren des LG Ravensburg (a.a.O.) hat die EU Kommission sich für ein Widerrufsrecht auch bei einem Abschluss des Vertrags im Autohaus ausgesprochen. Dies immer dann, wenn der Verkäufer im Autohaus nicht selbst bevollmächtigt ist den Vertrag abzuschließen, was regelmäßig nicht der Fall ist.

Was bedeutet dies für Leasingnehmer?

Wer einen Kilometer-Leasingvertrag geschlossen hat, sollte diesen kostenlos und unverbindlich prüfen lassen. Bestenfalls besteht nach Widerruf ein Anspruch auf Rückzahlungen aller gezahlten Raten, ohne dass Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeuges geleistet werden muss. Das OLG München hat dies in Fällen von SIXT Leasing bereits so entschieden.


Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender bietet deutschlandweit allen Kredit- oder Leasingnehmern eine unverbindliche kostenlose Prüfung und Ersteinschätzung der eigenen Möglichkeiten an. Seit Beginn der Widerrufsrechtsprechung ist Rechtsanwalt Bender im Schwerpunkt mit dem Widerruf von Darlehensverträgen und Leasingverträgen befasst und konnte bereits eine Vielzahl von Urteilen und außergerichtlichen Erfolgen für Verbraucher erzielen.

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Foto(s): Salar Baygan

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