Widerruf Darlehensvertrag - Aktuell: KG Berlin entscheidet für Anleger - Urteil vom 22.12.2014 (24 U 169/13)

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Widerruf Darlehensvertrag Aktuell: KG Berlin entscheidet für Anleger – Verbraucher sollten Immobiliarkredite prüfen lassen – Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Das Kammergericht Berlin hat in seinem aktuellen Urteil vom 22.12.2014 (Aktenzeichen 24 U 169/13) – wie auch mehrfach der Bundesgerichtshof – die Widerrufsbelehrung einer Bank für unwirksam erklärt. Damit war auch im Jahre 2014 der Widerruf des Darlehensvertrages aus dem Jahre 2008 noch möglich. Dies ersparte der Klägerin eine fünfstellige Summe bei der Rückzahlung des Darlehens.

Die von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung war fehlerhaft, wie das Gericht feststellte. Folglich hatte die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen. Da die Bank zudem nicht das gesetzgeberische Muster für die Widerrufsbelehrung verwendet hatte, entfiel nach Auffassung des Gerichts auch eine Schutzwirkung, die eine unveränderte Verwendung des Musters grundsätzlich zugunsten der Bank begründen kann. Die Bank hatte in der von ihr verwendeten Widerrufsbelehrung mehrere Bestandteile der Musterbelehrung weggelassen.

Mit dieser Entscheidung setzt das KG Berlin nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte die bisher ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zutreffend um.

Wie können Darlehensnehmer von der Rechtsprechung des BGH profitieren?

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte im Juni 2014 die Ergebnisse einer Prüfung von über 1800 Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen vorgestellt. 80% der Belehrungen entsprachen danach nicht den gesetzlichen Vorgaben und waren damit fehlerhaft. Die Chancen für einen eigenen erfolgreichen Widerruf stehen damit nicht schlecht.

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so kann möglicherweise noch heute der Widerruf erklärt werden. Damit können ein Ausstieg aus dem Darlehensvertrag und eine zinsgünstige Umschuldung möglich sein. Darüber hinaus entfällt bei einem wirksamen Widerruf der Anspruch der Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und die Bankkunden haben einen Anspruch gegen die Bank auf Nutzungsersatz für bezahlte Darlehensraten, d.h. Zins- und Tilgungsleistungen. Damit sind insgesamt hohe Ersparnisse möglich.

Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte sollten Darlehensnehmer ihre Widerrufsmöglichkeiten fachkundig überprüfen lassen. Außerdem erscheint es sinnvoll, dass Darlehensnehmer neben der Prüfung der Widerrufsbelehrung auf Fehler auch das bestmögliche Vorgehen im jeweils konkreten Einzelfall mit einem spezialisierten Anwalt vorab besprechen.

Gerne beraten wir auch Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten eines Kreditwiderrufs und einer damit verbundenen möglichen Ersparnis.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

Rechtsanwalt Simon Bender


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