Widerrufsjoker ziehen und gebrauchten VW zurückgeben

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Eventuell kennen Sie die nachfolgende Situation auch: Das eigene Auto kommt langsam in die Jahre und unterliegt einem natürlichen Wertverfall. Gerade Kunden, die ein vom VW-Abgasskandal betroffenes Dieselfahrzeug fahren, werden leidvoll vom eingetretenen Wertverfall berichten können.

Für Kunden, die ihren VW damals finanziert haben, eröffnet sich nun jedoch eine interessante Option: So können Sie sich auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages vom Autokreditvertrag lösen und damit auch den Autokauf als mit dem Kreditvertrag verbundenes Geschäft rückabwickeln. Voraussetzung für die Anwendung des so genannten „Widerrufsjokers“ ist eine fehlerhafte oder unvollständige Belehrung der Autobank über das Widerrufsrecht.

Unsere Kanzlei hat bereits eine Vielzahl von Autokreditverträgen geprüft und ist in vielen Fällen – insbesondere auch bei Kreditverträgen der VW-Bank – zu dem Ergebnis gekommen, dass von der Autobank nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat zur Folge, Sie auch jetzt noch Ihren Autokreditvertrag widerrufen und somit auch den Autokauf rückabwickeln können.

Die Konsequenzen des Widerrufs

Im Falle eines Widerrufes hat die Autobank Ihnen die bereits gezahlten Tilgungsraten sowie eine etwaige Anzahlung zurück zu zahlen. Sie haben im Gegenzug Ihr gebrauchtes Auto an die Autobank zurückzugeben. Die meist sehr geringen Finanzierungszinsen darf die Autobank behalten. Besonders interessant ist der Widerruf für Kunden, die ihre Autofinanzierung ab dem 13.06.2014 abgeschlossen haben. In diesem Fall muss im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung des Autos gezahlt werden!

Abwicklung ohne Kostenrisiko

Sie scheuen die Kosten eines Widerrufes sowie eines ggf. notwendig werdenden gerichtlichen Verfahrens? Durch die Zusammenarbeit mit einem von uns unabhängigen Unternehmen kann das gesamte Rückabwicklungsverfahren für Sie komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Unser Kooperationspartner übernimmt nämlich für Sie sämtliche im Zuge der Rückabwicklung anfallenden Kosten (Rechtsanwaltskosten, ggf. Gerichtskosten etc.). Ausschließlich im Fall eines erfolgreichen Widerrufes erhält unser Kooperationspartner hierfür von Ihnen eine prozentuale Beteiligung an dem für Sie durch den Widerruf wirtschaftlich erzielten Mehrwert.

Sie möchten wissen, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist?

Sprechen Sie uns gern an, wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich im Rahmen einer anwaltlichen Ersteinschätzung!


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