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Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen – häufige Fragen und Antworten

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vieler Banken und Sparkassen machen eine Ablösung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nämlich nur eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung die normalerweise 14 Tage dauernde Widerrufsfrist in Gang setzen. Wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht zu laufen. Dies hat zur Folge, dass der Kreditvertrag auch nach vielen Jahren noch widerrufen werden kann. Es ist deshalb auch die Rede vom ewigen Widerrufsrecht.

SH Rechtsanwälte ist mit einer Vielzahl von Fällen betroffener Bankkunden betraut. Nachfolgend werden immer wiederkehrende Fragen besprochen:

 1. Wann komme ich aus meinem Kreditvertrag raus ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen?

Fehler der Banken, Sparkassen und anderen Kreditinstituten bei der Widerrufsbelehrung ermöglicht einen kostenfreien Ausstieg aus dem Kreditvertrag. Kreditnehmer kommen auch schon in den ersten zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus ihrem Darlehensvertrag, wenn die Bank, Sparkasse oder ein anderes Kreditinstitut ihren Kunden falsch über das 14-tägige Widerrufsrecht informiert hat. Der Bank, Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut steht also in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung zu, die sonst bei einer vorzeitigen Rückzahlung fällig wird.

2. Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?

Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass der Verwender (Bank, Sparkasse oder sonstiges Kreditinstitut) sich nur auf die Richtigkeitsfiktion der Musterwiderrufsbelehrung berufen kann, wenn eine Belehrung verwendet hat, die der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. VIII ZR 82/10). Entspricht die Widerrufsbelehrung der Musterwiderrufsbelehrung nicht vollinhaltlich, ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein.

Weiterhin muss die Widerrufsbelehrung nicht nur den inhaltlichen Anforderungen genügen, sie muss zu dem auch „deutlich gestaltet“ sein, d. h. sie muss sich in unübersehbarer Weise vom restlichen Vertragstext abheben. Geht die Widerrufsbelehrung in dem übrigen Vertragstext unter, so ist diese fehlerhaft und die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen.

Fehlerhaft sind u.a. die regelmäßig verwendeten Formulierungen:

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb zwei Wochen (einem Monat) ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen.“

„Der Widerruf wird unwirksam, wenn Sie das Darlehen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Widerruf zurückbezahlen.“

Auch etwaige Zusätze, die der Musterwiderrufsbelehrung möglicherweise beigefügt wurden, führen zur Unrechtmäßigkeit der Widerrufsbelehrung (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az. XI ZR 349/10).

Das Gleiche gilt bei einer Veränderung oder einem Weglassen der im Muster enthaltenen Überschriften (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. VIII 82/10).

Es muss auch die im Muster vorgesehene „Sie“ Form für die Anrede beibehalten werden. Eine abstrakte Formulierung führt ebenfalls zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. VIII 82/10).

Häufige Formfehler sind auch eine fehlende optische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung oder eine fehlende Postanschrift für den Widerruf. Teilweise finden sich auch ergänzende Formulierungen, die für den Kreditnehmer verwirrend und unverständlich sind. Die Formfehler finden sich in den Verträgen quer durch die Kreditlandschaft.

 3. Was passiert nach dem Widerruf?

Wird der Kreditvertrag wirksam widerrufen finden nach § 357 Abs. 1 S. 1 BGB die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. Mit dem Widerruf wandelt sich der Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Die Rückabwicklung richtet sich nach den §§ 346 ff. BGB. Die empfangenen Leistungen und gezogenen Nutzungen sind zurück zu gewähren. Die wechselseitig ausgetauschten und empfangenen Leistungen müssen zurückgegeben werden. Als Folge davon ist der Darlehensnehmer verpflichtet, das Darlehen mit dem marktüblichen Zinssatz verzinst zurückzubezahlen. Wie hoch der für Ihren Fall marktübliche Zinssatz ist, kann der entsprechenden Vergleichsstatistik der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de entnommen werden.

Dieser Betrag wird mit den von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen, die ebenfalls marktüblich verzinst werden, verrechnet.

Aufgrund der historisch niedrigen Zinsen kann dies im Ergebnis einen Zinsunterschied von mehreren zehntausend Euro ausmachen. Dies ist der Grund, warum Banken und Sparkassen sich meistens zunächst einmal weigern, einen berechtigten Widerruf des Darlehensvertrages zu akzeptieren.

Bearbeitungsentgelte und sonstige Kosten dürfen von der Bank, Sparkasse bzw. von dem Kreditinstitut nicht geltend gemacht werden. Insbesondere kann die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die sonst üblicherweise bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredits anfällt.

4. Kann ein beendeter Vertrag widerrufen werden?

Alleine die Darlehensrückzahlung als solche bringt das Widerrufsrecht noch nicht zum Erlöschen. Dies kann aus dem § 2 Abs. 1 S. 4 Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) in der Fassung des Jahres 1986 geschlossen werden. Die Norm lautete damals:

„Unterbleibt diese Belehrung, so erlischt das Widerrufsrecht des Kunden erst einen Monat nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung.“

Eine solche gesetzliche Regelung gibt es nicht mehr. Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine solche Regelung verzichtet. Nach allgemeiner Meinung ist das Widerrufsrecht bei einer fehlerhaften Belehrung im Darlehensvertrag unbefristet.

 

So entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 10.05.2010, Az.: 7 U 84/09, wie folgt:

„Entgegen der Ansicht der Beklagten steht dem Widerruf nicht entgegen, dass die Kreditverträge vollständig abgewickelt sind. Ist eine Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erteilt, so wird die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt. Der Widerruf kann daher - unbefristet - erfolgen. Ein Widerruf ist auch dann noch möglich, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. In dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof lediglich eine im Haustürwiderrufsgesetz enthaltene Regelung für rechtmäßig erklärt, dass bei vollständiger Erfüllung der Verträge ein Widerruf nicht mehr möglich ist. Eine solche Bestimmung findet sich aber weder bei den Regelungen über einen Verbraucherkreditvertrag noch bei den allgemeinen Widerrufsregelungen von Verbraucherverträgen nach § 355 ff. BGB. Das Haustürwiderrufsgesetz ist hier nicht einschlägig.“

 5. Ist der Widerruf des Verbraucher Darlehensvertrages nach einer Aufhebungsvereinbarung möglich?

Eine eindeutige höchstrichterliche Entscheidung ist zu dieser Frage noch nicht erfolgt. Die vom Bundesgerichtshof bislang aufgestellten Auslegungskriterien ermöglichen allerdings in vielen Fällen den Widerruf des Darlehensvertrages trotz vorausgegangener Aufhebungsvereinbarung.

Freilich werden sich Banken auf den Standpunkt stellen, ein Widerruf beseitige nur die auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung. Damit sei durch eine Aufhebungsvereinbarung bereits eine neue Rechtsgrundlage, beispielsweise für die Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung, geschaffen worden.

Bei den meisten Aufhebungsvereinbarungen lässt sich jedoch im Einklang mit den Argumenten des Bundesgerichtshofs gerade nicht die Schaffung eines neuen Rechtsgrundes vertreten. Auch wenn die Aufhebungsvereinbarung der Auslegung fähig sind, lässt sich aus den meisten Aufhebungsvereinbarung schließen, dass diese gerade nicht als Vertragsaufhebung oder Vertragsauflösung zu qualifizieren sind, sondern lediglich den Vertragsumfang des Darlehensvertrages des Darlehensvertrages modifizieren. Zudem ist auch das zentrale Argument aufzugreifen, dass ein Verbraucher auch im Wege einer Aufhebungsvereinbarung nicht auf seine zwingenden gesetzlichen Schutzmechanismen, die sich hier in dem Widerrufsrecht widerspiegeln, verzichten kann.

Es verbleibt beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung jedoch immer der Prüfung des Einzelfalles vorbehalten, ob zwischen der Bank und dem Bankkunden infolge der Aufhebungsvereinbarung ein neuer Rechtsgrund gesetzt wurde oder ob im Einzelfall lediglich eine Umgestaltung des ursprünglichen Darlehensvertrages vorliegt.

6. Wann kann die Bank darauf vertrauen, dass nicht mehr widerrufen wird – sog. Verwirkung der Rechte?

Eine andere Frage ist, ob die Bank nach der Beendigung des Darlehensvertrages darauf vertrauen darf, dass kein Widerruf mehr ausgeübt werde. Der Darlehensnehmer muss dann Vertrauen bei der Bank geschaffen haben, dass der Widerruf nicht mehr ausgeübt werde. Es handelt sich hierbei um die juristische Frage der „Verwirkung“.

 

Das Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.01. 2013, Az.: 13 U 69/12, führt zutreffend aus, dass eine weitere, nachfolgende Vereinbarung mit dem Kreditinstitut zu den Konditionen des Darlehensvertrages nicht zu einem Vertrauensschutz der Bank führt. Ebenso wenig können Sondertilgungen aus einer einvernehmlich aufgelösten Lebensversicherung ein Vertrauen der Bank begründen. Das Gericht stellte maßgeblich darauf ab, dass der Darlehensnehmer gemäß Darlehensvertrag davon ausgeht, dass er vertraglich zur Rückzahlung verpflichtet und auch an dieses Anlagemodell gebunden sei.

Etwas anderes gilt nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln, Urteil vom 25.01.2012, Az.: 13 U 30/11, wenn der Darlehensvertrag im Jahr 2002 abgeschlossen war, die Rückzahlung im Jahr 2005 erfolgte und der Widerruf erst im Jahr 2010 ausgesprochen wurde.

Ähnlich hat das Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 9. Januar 2014, Az. I-14 U 55/13, entschieden, wonach die Ausübung eines Widerrufsrechts knapp fünf Jahre nach Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten eine unzulässige Rechtsausübung darstelle, wenn das Kreditinstitut keinen Anlass hatte, sich auf die Geltendmachung des Widerrufs und Rückabwicklung des Darlehensvertrages einzurichten. Die fehlende Kenntnis vom Bestehen des Widerrufsrechts sei nach Ansicht der Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf unerheblich.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf führt u.a. wie folgt aus:

„Richtig ist zwar, dass eine Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist nur aus besonderen Gründen angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.1988, XI ZR 119/88, NJW-RR 1989, 818). Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof auch nach der Schuldrechtsreform fortgeführt (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2012, VII ZR 10/11). Danach greift ein genereller Ausschluss der Verwirkung jedoch nicht. Für den gegebenen Fall ist zusätzlich die Besonderheit zu berücksichtigen, dass das Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt hinsichtlich der Zeitkomponente der Verwirkung, dass umso seltener Raum für eine Verwirkung sein wird, je kürzer die Verjährungsfrist – Anmerkung: die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre – ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2012, VIII ZR 146/11). Daraus kann allerdings umgekehrt der Schluss gezogen werden, dass die Verwirkung bei langer Verjährungsfrist oder bei an sich unbefristet möglicher Rechtsausübung, wie in diesem Fall bezogen auf den Widerruf, eher durchgreifen kann.“

Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf zeigen, dass der Bankkunde möglichst früh von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und nicht zu lange warten sollte. Eile ist also insbesondere bei Bankkunden geboten, bei denen die Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen innerhalb der letzten drei Jahre oder länger zurück liegt.

7. Welche Rechtsfolgen treten nach dem Widerruf ein, wenn der Darlehensvertrag losgelöst von anderen Verträgen geschlossen wurde?

Hierbei stellt sich natürlich die Frage, welche Vorteile ein Widerruf für den Kunden bringen kann. Zum einen spart der Kunde im Falle des Widerrufes die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Dies bedeutet, dass er die Zinsen für die zukünftige Restlaufzeit des Vertrages nicht an die Bank zu zahlen hat.

Allerdings gibt es auch Verträge, die bereits abgelaufen sind oder kurz vor der Beendigung stehen. In diesen Fällen spielt die Vorfälligkeitsentschädigung keine oder eine untergeordnete Rolle.

Doch auch in diesen Fällen wirkt sich der Widerruf positiv aus. Denn dem Kunden sind seine geleisteten Ratenzahlungen zu verzinsen. Die Rechtsprechung geht hier in der Regel von einer Verzinsung i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus. Insofern sammelt sich hier im Lauf der Jahre ein erheblicher Betrag an.

Zu bedenken ist jedoch, dass bei Verträgen, die bereits lange beendet sind Ansprüche gegebenenfalls verwirkt sein können. Dies ist der Fall, wenn die Bank darauf vertrauen darf, dass kein Widerruf mehr ausgesprochen wird (s.o.). Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Die Ansprüche der Bank und die Ansprüche des Kunden können wie folgt zusammengefasst werden:

Ansprüche der Bank:

  • Nettodarlehensbetrag abzüglich gezahlter Versicherungsbeiträge
  • Verzinsung netto Darlehensbetrag (gemäß Vertrag bzw. Vergleichszins der Bundesbank am Tag der Auszahlung)
  • eventuell anteiliger Versicherungsbeitrag seit Vertragsbeginn bis Widerruf
  • eventuell Erstattungsbeträge der Versicherung, die dem Kunden bereits zugeflossen sind.

Ansprüche des Kunden:

  • Rückzahlung erfolgte Raten
  • Verzinsung der gezahlten Raten.

8. Welche Rechtsfolgen treten nach dem Widerruf ein, wenn der Darlehensvertrag mit anderen Verträgen eine Einheit bildet – sog. verbundene Geschäfte?

Gemäß § 358 BGB ist der Verbraucher bei der Verbindung eines Verbraucherdarlehensvertrages mit einem anderen Vertrag, durch den wirksamen Widerruf des Darlehensvertrages ebenfalls nicht mehr an den anderen Vertrag gebunden.

Wann kann man von verbundenen Verträgen ausgehen?

Ein Vertrag über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung und ein Darlehensvertrag sind verbunden, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrages dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Unternehmer selbst die Gegenleistung des Verbrauchers finanziert, oder im Fall der Finanzierung durch einen Dritten, wenn sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Vertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient.

Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder einer Wohnung ist eine wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen,

  • wenn der Darlehensgeber selbst das Grundstück oder die Wohnung verschafft oder
  • wenn der Darlehensgeber den Erwerb durch Zusammenwirken mit dem Unternehmer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen zu eigen macht oder
  • wenn der Darlehensgeber bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projektes Funktionen des Veräußerers übernimmt oder
  • wenn der Darlehensgeber den Veräußerer einseitig begünstigt.

Beim finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder einer Wohnung ist der Anwendungsbereich des „verbundenen Geschäfts“ demnach sehr eingeschränkt.

Rechtsfolgen bei Widerruf des verbundenen Geschäfts?

Widerruf der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag ordnungsgemäß, dann entfällt auch der verbundene Vertrag. Diese ist dann ebenfalls rückabzuwickeln.

Da das Thema sehr komplex ist, empfiehlt sich eine Einzelfallprüfung.

9. Unsere Erfahrungen betreffend die Reaktionen von Banken und Sparkassen bei einem Widerruf des Kreditvertrages durch ihre Kunden

In vielen Fällen erleben wir es, dass die Bank gegenüber einer Privatperson den Widerruf mit einem Musterbrief zurückweist.

Erst nachdem die Darlehensnehmer einen Anwalt beauftragen und dieser nach außen hin auftritt, sind Banken dazu bereit, ihren Kunden Vergleichsangebote zu unterbreiten. Insbesondere bietet die Bank dem Darlehensnehmer häufig an, dass die Zinskonditionen angepasst werden. In diesem Fall können Darlehensnehmer von den aktuell günstigen Zinsen profitieren.

Es ist deshalb zu empfehlen, die Zurückweisung des Widerrufs durch die Bank nicht einfach hinzunehmen, sondern in diesen Fällen noch einen Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Bankrechts spezialisiert ist, mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen zu beauftragen.

Der alte Kreditvertrag sollte allerdings erst dann widerrufen werden, sobald der Kreditnehmer die Sicherheit hat, dass eine andere Bank das alte Darlehen umschuldet. Wird der Widerruf seitens der Bank anerkannt, besteht eventuell nur wenig Zeit, das Darlehen abzulösen.

In diesem Zusammenhang bietet die schriftliche Finanzierungszusage einer Bank unter Umständen keine Sicherheit für die Anschlussfinanzierung. Darauf sollten Kreditnehmer, die von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten, dringend achten. In der Regel ist die schriftliche Finanzierungszusage nämlich befristet. Wird das Finanzierungsangebot nicht in der vorgegebenen Frist durch Unterschrift angenommen, verfällt es.

Zu beachten ist, dass die Möglichkeit des Widerrufs eines Kreditvertrages wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung kein Selbstläufer ist.

Zum einen ist die Prüfung, ob ein Ausstieg aus einem laufenden Kreditvertrags wegen eines Formfehlers möglich ist, rechtlich kompliziert. Es kommt hier auf juristische Feinheiten an, die eine exakte Prüfung durch einen Fachmann erfordern. Daher ist es unbedingt notwendig, die Darlehensverträge von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Zum anderen ist aufgrund der Vielzahl der betroffenen Kreditverträge das Thema des ewigen Widerrufsrechts aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen von hoher wirtschaftlicher Bedeutung in der Kreditlandschaft. Es geht hier im Ergebnis um immense Geldbeträge, deren Rückzahlung Banken und Sparkassen drohen. Die betroffenen Banken und Sparkassen akzeptieren daher nicht ohne Weiteres einen Widerruf und suchen nach allen juristischen Möglichkeiten, einem Widerruf entgegenzutreten. Um auf Augenhöhe mit den Rechtsabteilungen der Banken und Sparkassen verhandeln zu können, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts angezeigt.

Zu beobachten ist leider auch, dass immer mehr Banken einem Kunden keine Umfinanzierung anbieten, falls er diese wegen des Widerrufs eines Altvertrages bei einer anderen Bank benötigt. Es ist davon auszugehen, dass sich einige Banken dahingehend abgesprochen haben, um den Bankkunden den Widerruf faktisch unmöglich zu machen.

10. Zahlt eine Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt wegen Prüfung der Widerrufsbelehrung und Interessenvertretung des Kreditnehmers?

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen in der Regel vor, dass der erste tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften maßgebend ist. Damit die Rechtsschutzversicherung greift, muss also zunächst ein Versicherungsfall eingetreten sein.

In den Fällen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung liegt dieser Rechtspflichtenverstoß nach allgemeiner Meinung jedoch noch nicht beim Abschluss des Kreditvertrages vor. Rechtsfolge des fehlenden Widerrufs ist nämlich der Nichtbeginn der Widerrufsfrist.

Im Ergebnis führt das dazu, dass eine Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung erst ab dem Zeitpunkt besteht, wenn die Bank, Sparkasse bzw. das betreffende Kreditinstitut sich weigert, den erklärten Widerruf anzuerkennen und umzusetzen.

SH Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei in Essen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht unserer Kanzlei vertreten betroffene Bankkunden bundesweit. Gerne stehen unsere Anwälte auch Ihnen rund und das Thema Widerrufsrecht bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.rae-sh.com.


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