Widerspruch bei Nürnberger Lebensversicherung – Chance für Kunden

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Widerspruchsrecht bei Nürnberger Lebensversicherung besteht noch heute

Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 Kunde der Nürnberger Lebensversicherung geworden sind, haben möglicherweise einen großen Vorteil. Denn bei Verträgen, die in diesen Jahren abgeschlossen worden sind, besteht zu großen Teilen noch heute das Widerspruchsrecht. 

Normalerweise ist das Recht zum Widerspruch auf 14 Tage nach Vertragsschluss befristet. Bei diversen Verträgen der Nürnberger Lebensversicherung setzte diese Frist jedoch gar nicht ein. Der Versicherer hatte fehlerhafte Vertragsdokumente – genauer gesagt Widerspruchsbelehrungen – genutzt. Das begründet, so urteilte schon der Bundesgerichtshof, das „ewige“ Widerspruchsrecht. Betroffene Kunden können den Widerspruch noch heute, Jahre später, ausüben. 

Versicherungsbranche in der Krise – Widerspruch hilft

Der Widerspruch ist vor allem angesichts aktueller Entwicklungen auf dem Versicherungsmarkt ein großer Vorteil. Viele Lebensversicherungen stehen vor immensen finanziellen Herausforderungen. Durch die niedrigen Zinsen fällt es den Finanzdienstleistern schwer, Überschüsse zu erzielen. Viel Kapital muss zurückgelegt werden, die Finanzkraft sinkt.

Diese Entwicklung könnte bald auch die Nürnberger Lebensversicherung einholen. Die Folgen des Abwärtstrends bekommen mittelfristig auch die Kunden zu spüren. Denn aufgrund der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten gerät auch die Ersparnis der Kunden in Gefahr. Einige Lebensversicherungen haben bereits Überschussbeteiligungen und Zinsen zusammengestrichen. Folglich erhalten Versicherte weniger Geld als ursprünglich erhofft. Manchmal ist es noch brisanter: In Einzelfällen kann der Betrag, den die Lebensversicherung auszahlt, unter dem Wert aller je gezahlten Beiträge (Prämien) liegen. De facto heißt das, dass der Kunde durch den Abschluss der Lebensversicherung Geld verloren und nicht gespart hat. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch die Kunden der Nürnberger Lebensversicherung mit Einbußen zu rechnen haben. 

Selbst, wenn die Nürnberger Lebensversicherung nicht gefährdet sein sollte, kann ein Ausstieg sinnvoll sein. Alte Tarife von Lebensversicherungen beinhalten häufig nachteilige Klauseln. Sich davon zu trennen, kann zu einer hohen Ersparnis führen. 

Widerspruch verhilft zu verlustlosem Ausstieg aus Nürnberger Lebensversicherung

Was können Kunden tun, um dem drohenden Verlust zu entgehen? 

Der erste Gedanke mag sein, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Allerdings erhält der Kunde bei einer Kündigung lediglich den sogenannten Rückkaufswert und nicht die reale Ersparnis. Auch eine Kündigung ist somit mit Verlusten verbunden.

Anders ist die Lage beim Widerspruch. Infolge des Widerspruchs wird der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Das heißt, dass die Versicherung alle vom Kunden gezahlten Beiträge bzw. Raten zurückerstatten muss. Und das samt Zinsen. Durch Widerspruch kann der Kunde also über sein gesamtes Erspartes verfügen, dieses aus der Nürnberger Lebensversicherung abziehen und sicher und effizient anlegen. 

Wann ist der Widerspruch bei der Nürnberger Lebensversicherung möglich?

Der Widerspruch bietet also einige Chancen für die Kunden, die nicht unterschätzt werden sollten. Ob ein Versicherter zum Widerspruch berechtigt ist, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Grundlegende Voraussetzung ist, dass die Versicherung bei Vertragsschluss eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung verwendet hat. 

Jeder Kunde erhält eine solche Belehrung. Sie soll über das Widerspruchsrecht, dessen Voraussetzungen, Folgen und Fristen aufklären – und zwar verständlich und präzise. Zwischen 1994 und 2007 nutzten viele Versicherungen, darunter die Nürnberger Lebensversicherung, Belehrungen, die verwirrend und undeutlich waren. Darin hat der BGH einen Verstoß gegen das sogenannte Deutlichkeitsgebot gesehen. Weil die Kunden nicht ordnungsgemäß belehrt worden sind, steht ihnen noch heute das Recht zum Widerspruch zu. 

Widerspruch möglich und sinnvoll? Werdermann | von Rüden berät kostenlos! 

Ebenso wie die Berechtigung zum „ewigen“ Widerspruch ist die Effizienz des Widerspruchs von Fall zu Fall zu untersuchen. Nicht immer ist der „ewige“ Widerspruch möglich, nicht immer auch zielführend. 

Um diese Frage zu klären, bieten wir von Werdermann | von Rüden allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte analysieren Ihre Lage und geben Ihnen eine Einschätzung über Chancen und Risiken!

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