Widerspruch Lebensversicherung: Urteil gegen Heidelberger Leben

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Seit einem BGH-Urteil aus dem Jahre 2014 steht es verbindlich fest: Mit falschen Widerspruchsbelehrungen oder fehlenden bzw. verspätet (mit der Police/dem Versicherungsschein) übersandten Vertragsunterlagen entsteht ein unendliches Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers. Betroffen sind vor allem Verträge nach dem Policenmodell, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Auch bei späteren Verträgen ist ein Widerspruch mitunter möglich. Durch einen erfolgreichen Widerspruch erhält der Versicherungsnehmer eingezahlte Prämien zurück und die von der Versicherung erzielten Renditen noch obendrauf. Von dieser Möglichkeit haben seitdem tausende Versicherungsnehmer mit Erfolg Gebrauch gemacht. Hunderte von Urteilen und tausende von Vergleichen mit Lebensversicherungen belegen die günstige Rechtslage.

mzs Rechtsanwälte erstreiten Urteil vor dem LG Heidelberg 

Doch immer noch gibt es Lebensversicherungen, welche die Rechtslage missachten und sich lieber verklagen lassen als die Ansprüche des Kunden anzuerkennen. So geschehen in einem aktuellen Fall, welcher von unserer Kanzlei, mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf, vertreten wurde. Die Heidelberger Lebensversicherung AG weigerte sich den Widerspruch unseres Mandanten anzuerkennen, worauf dieser mit meiner Unterstützung Klage auf Rückabwicklung des Versicherungsvertrages erheben musste. Das Landgericht Heidelberg urteilte am 20.12.2019 klar und deutlich: Die Versicherung wurde infolge des Widerspruchs verurteilt, von dem Kläger geleistete Prämien und erlangte Nutzungsvorteile in einer Gesamthöhe von mehr als € 40.000,00 zzgl. Zinsen zurückzuzahlen. Der Widerspruch sei wirksam, da es in der Widerspruchsbelehrung nach § 5 a Abs. 2 S. 1 VVG eines Hinweises auf das Schriftformerfordernisses bedurft hätte. Aber dieser fehlte.

Widerspruch lukrativer als Kündigung

An diesem Fall wurde erneut deutlich, dass ein Widerspruch des Lebensversicherungsvertrages sehr viel lukrativer ist als eine bloße Kündigung. Der vertretene Mandant hätte im Falle der Kündigung lediglich einen Rückkaufswert in Höhe von rund € 29.500,00 realisiert. Infolge des wirksamen Widerspruchs erhält er stattdessen einen Mehrertrag von rund € 12.500,00.

Prozessfinanzierung möglich

Das – noch nicht rechtskräftige – Urteil reiht sich eine Vielzahl von Urteilen zugunsten von Versicherungsnehmern ein. Versicherungsnehmern, die mit der Performance ihrer Lebensversicherung unzufrieden sind, empfehle ich, sich zu der Möglichkeit eines Widerspruches durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen. Für Versicherungsnehmer, die jegliche Kostenrisiken ausschließen wollen, können wir Kontakt zu einem Prozessfinanzierer herstellen, mit dem wir seit mehreren Jahren erfolgreich zusammenarbeiten. Dieser ist bei Vorliegen hinreichender Erfolgsaussichten zur Übernahme des Prozesskostenrisikos gegen Leistung einer Erfolgsbeteiligung bereit.

Kontakt

Gerne stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung in diesen Fällen für eine kostenlose Erstberatung zu Verfügung. Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail.

Wer wir sind

Die mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf sind eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht und vertreten seit vielen Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer. In den Jahren 2016 bis 2019 wurden die Kanzlei und Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen persönlich vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt jährlich in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.


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