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Wie ist die Scheidung Entscheidung von Türken, die außerhalb der Türkei geschieden wurden, in der Türkei gültig?

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Scheidungsentscheidungen, die in anderen europäischen Ländern, insbesondere in Deutschland, getroffen wurden, haben in der Türkei keine unmittelbare Gültigkeit. Scheidungsentscheidungen, die außerhalb der Türkei getroffen wurden, sind innerhalb der Grenzen des Landes gültig, in dem sie ergangen sind. Damit diese Entscheidung in der Türkei vollstreckbar wird, muss in der Türkei eine Vollstreckungsklage eingereicht werden. Das Türkische Gericht prüft, ob die Scheidungsentscheidung und andere scheidungsbezogene Entscheidungen, die in anderen Ländern getroffen wurden, mit türkischem Recht vereinbar sind, keinen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellen, und erlässt eine Anerkennungs- oder Vollstreckungsentscheidung, damit sie gültig werden in der Türkei.Damit eine in anderen Ländern ergangene Gerichtsentscheidung in der Türkei gültig wird, ist eine Anerkennungs- oder Vollstreckungsentscheidung erforderlich.

Für Türkische Staatsbürger, die außerhalb der Türkei leben, ist die Anerkennung oder Vollstreckung ein wichtiges problem. Denn diese Menschen scheinen in den Ländern, in denen sie außerhalb der Türkei gelebt haben, geschieden zu sein, aber sie sind immer noch in der Türkei verheiratet. Anerkennungs- und Vollstreckungsfälle sind Fälle in der Art der Feststellung, dass sie geschieden sind. Die Parteien des Scheidungsverfahrens müssen die Entscheidung von den türkischen Gerichten nach der Scheidung in anderen Ländern als der Türkei genehmigen lassen. Bei diesem Genehmigungsverfahren handelt es sich um einen Anerkennungsfall. Liegt eine Sorgerechts-, Unterhalts- und Entschädigungsentscheidung im Zusammenhang mit der Scheidung vor, ist der zu erhebende Fall der Vollstreckungsfall. Der Vollstreckungsfall ist eine Vollstreckungshandlung. Es bietet die Möglichkeit, innerhalb der Grenzen der Türkei Sorgerechts-, Unterhalts- oder Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Ihre Anerkennung reicht also nicht aus, sondern es sollte auch ihre Durchsetzung eingefordert werden. Andernfalls haben sie kein Recht, sie in der Türkei einzufordern.

Abgesehen von den oben genannten Aspekten muss ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren eingereicht werden, damit die aus der Scheidung resultierenden Entscheidungen über den Güterstand in der Türkei in Kraft treten können.

Die folgenden Dokumente sind erforderlich, um einen Anerkennungs- und Vollstreckungsfall in der Türkei einzureichen. Diese Dokumente;

  • Scheidung Entscheidung außerhalb der Türkei getroffen
  • Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidung endgültig ist
  • Apostille vom Türkischen Konsulat
  • Übersetzung der Gerichtsentscheidung
  • Fotokopie von Reisepass und Personalausweis
  • Vollmacht



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