Wie setzt man Teilzeitansprüche effizient durch?

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Recht auf Teilzeit ist gesetzlich vorgeschrieben.

Vor allem nach der Geburt eines Kindes, Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, einem Zweitstudium oder anderen familiären Änderung kommt der Wunsch nach Teilzeit auf.

Der Gesetzgeber hat für die wichtigsten Gründe des Teilzeitwunsches drei Modelle geschaffen, die auch im Praxistest bestanden haben:

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Besonders intensive Teilzeit wird im öffentlichen Dienst praktiziert. Dort hat in zahlreichen Behörden die Mehrheit aller Mitarbeiter (zeitweise) in Teilzeit gearbeitet oder tut dies. Dieser Artikel ist auf die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem TzBfG beschränkt.

Wer kann diese Ansprüche stellen?

Den Anspruch auf Teilzeit nach dem TzBfG können alle Arbeitnehmer stellen, die länger als sechs Monate beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind und damit z. B. bereits nach der Probezeit.

Wie wird der Anspruch nach TzBfG durchgesetzt?

Der Gesetzgeber sieht hier eingestuftes Verfahren vor: Zunächst kommt der Wunsch des Arbeitnehmers. Er muss den Wunsch nach Arbeitszeitverringerung spätestens zwei Monate vor Beginn der Teilzeit beantragen. Der Arbeitgeber muss nun spätestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Teilzeit erklären, ob er diesem Wunsch nachkommt oder nicht. Wenn er dies nicht möchte, muss er seine Ablehnung begründen. Dies geht nur dann, wenn er betriebliche Gründe geltend machen kann.

Da der Beginn von Teilzeitansprüchen häufig mit der Lebenssituation der Arbeitnehmer verknüpft sind (z. B. Erhalt eines Krippenplatzes), muss häufig einstweiliger Rechtsschutz durch die Arbeitsgerichte beantragt werden. In der Regel urteilen Arbeitsgerichte in diesen Fällen arbeitnehmerfreundlich. Allerdings sind die prozessualen Hürden hoch. Daher ist anwaltliche Hilfe sehr sinnvoll.

Im Arbeitsgerichtsverfahren muss jede Partei ihren Anwalt selbst bezahlen. Das gilt auch dann, wenn ein obsiegendes Urteil erfolgt. Daher sollten Arbeitnehmer rechtzeitig (drei Monate vor dem ersten Antrag an den Arbeitgeber) eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Ergebnis

Arbeitnehmer können in vielen Fällen erfolgreich ihre Arbeitszeit herabsetzen. Hierfür sollten Sie anwaltliche Hilfe hinzuziehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Siegel


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Volker Siegel