Wie vermeide ich den Rosenkrieg?

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Oder besser gefragt: Weshalb sollte man sich langwierigen Scheidungsauseinandersetzungen aussetzen, wenn es doch auch anders geht?

Wenn Partner vor der Frage stehen, sich zu trennen oder nicht, ist es oftmals die Angst vor den Auseinandersetzungen, die Angst vor der Zukunft, der beruflichen wie der privaten, und die Angst vor den Schmerzen, die das Ende der Beziehung, der familiären Bindung und damit auch des bisherigen Familienbildes eine endgültige Entscheidung noch hinauszögern.

Viele Gedanken führen in Richtung: Welche finanziellen Konsequenzen werden Trennung und Scheidung mit sich bringen? Wird „sie“ mich ausnehmen? Wird „er“ noch bereit sein, mich zumindest noch eine Weile zu versorgen? Werde ich meine Kinder verlieren? Es ist die Angst erkennbar, mit Schreiben des zukünftigen Gegenanwalts konfrontiert zu werden, die neben verletzenden Äußerungen auch drastische finanzielle Konsequenzen ausdrücken.

Nun mag der eine oder andere denken: Ja, recht geschieht es ihr oder ihm – soll er oder soll sie doch Angst haben. Das drückt bereits die Verletzung aus – der Schrei nach Rache ist ein Schrei der Verletzung.

Was viele nicht wissen, ist, dass die Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen unter diesen Voraussetzungen die Situation nur noch schlimmer machen. Die Rechtslage ändert sich deshalb nicht. Wo ein Unterhaltsanspruch gegeben, da wird auch einer zugesprochen werden – egal wie lange ich mich gerichtlich hiergegen unter großem finanziellen Aufwand und mit noch viel größerer Verletzung auseinandergesetzt habe. Das Fazit ist große Verbitterung: Nach langem, heftigem Streit ist alles noch viel schlimmer zu ertragen. Beide haben in der Zwischenzeit an Nervenkraft, Respekt und finanziellen Ressourcen verloren.

Hierbei ist auch richtig, dass einmal eingeschaltete Rechtsanwälte Schärfe und Unnachgiebigkeit schüren können, was auch im Wesen der Aufgabe liegt: Der Rechtsanwalt ist als Parteivertreter verpflichtet, die Interessen für den Mandanten bestmöglich zu vertreten. Er ist verpflichtet, den Mandanten umfassend über dessen Rechte aufzuklären und diese auch durchzusetzen – es sei denn, der Mandant erteilt einen anderslautenden Auftrag. Doch hierfür ist Einsicht notwendig: Einsicht in die Lage des Noch-Ehepartners.

Aus meiner langjährigen Praxis weiß ich, wie schwierig es ist, den Blick des Noch-Ehepartners auf die Situation des jeweils anderen zu lenken. Es hindert die Verletzung, die eigene emotionale Instabilität in dieser Umbruchzeit, die Angst und vieles mehr.

Warum also wählen immer noch viele Ehepartner diesen konfliktreichen Weg über eine einseitige anwaltliche Vertretung? Weil sie schlicht und einfach nicht wissen, dass es auch einen besseren Weg gibt: den der alternativen Konfliktlösung – die Mediation.

Im Rahmen einer Mediation verhärten sich keine Fronten – es wird Verständnis geschaffen für den jeweils anderen. Dies ist auch der Grund, weshalb kein Verlierer, kein Gewinner hervorgehen werden – beide Seiten gewinnen. Immer. Denn beide Seiten haben ihr jeweiliges Anliegen vorbringen können, es wurde eine für beide akzeptable Lösung gefunden. Gleichzeitig wird Raum gegeben, die Trennung bereits ein Stück weit zu verarbeiten. Es werden Auseinandersetzungen nicht vermieden, aber sie werden – freiwillig – in einen Rahmen gebracht, der sie nicht eskalieren lässt.

Hierfür bedarf es nicht viel: Es bedarf der Erkenntnis, dass es darum geht, möglichst nicht noch eine zusätzliche Verletzung und Verbitterung erfahren zu wollen – nämlich die der streitigen Auseinandersetzung über die Trennungsfolgen.

Es bedarf der Erkenntnis, dass es Mittel und Wege gibt, diese belastende Situation gestalten zu können, und nicht ausgeliefert zu sein.

Zugegebenermaßen bedarf es auch ein wenig Mut: Mut, einer dritten und vor allem neutralen Person zu vertrauen, die diese Lösungen aufgrund ihrer Unparteilichkeit ermöglichen wird – einer nicht nur fachlich im Familienrecht geschulten und erfahrenen Person, sondern auch geschult in der neutralen Vermittlung zwischen zwei Partnern, geschult darin, beim jeweils anderen die nötige Aufmerksamkeit und das notwendige Verständnis zu schaffen – für sämtliche Anliegen.

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren – die Medianten entscheiden, ob es durchgeführt wird und wann es endet. Das Verfahren beruht auf Vertraulichkeit, Transparenz, Neutralität und v.a. Autonomie. Nicht der Mediator erarbeitet die Lösungen, die Medianten selber finden zu diesen.

Ich habe mich nach langjähriger alleiniger Anwaltstätigkeit im Familienrecht dazu entschlossen, Mandanten diesen anderen Weg zur Verfügung zu stellen und bin überzeugt und glücklich darüber, vielen Partnern dabei helfen zu können, mit Zuversicht in die eigene persönliche Zukunft blicken zu können, weil auf sehr schnelle und effektive Weise ein langjähriger „Rosenkrieg“ vermieden wird.

RAin Helicia H. Herman

München, den 12.09.2016


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