Wieder eine Abmahnung vom IDO Verband aus Leverkusen

  • 1 Minuten Lesezeit

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Mir liegt mal wieder eine Abmahnung vom IDO Verband vor. Die IDO Abmahnung ist vom 08.04.2019 und es geht um die derzeit am häufigsten Abmahnklassiker, nämlich:

  • alte Widerrufsbelehrung
  • fehlende Informationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
  • fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
  • versicherter Versand
  • Garantiewerbung
  • fehlende Datenschutzerklärung

Die Forderungen in der IDO Verband-Abmahnung:

Der Abgemahnte soll bis zum 17.04.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und 232,05 EUR Abmahnkosten erstatten.

Meine Einschätzung zur Abmahnung vom IDO Verband:

Ich halte die Abmahnung in vollem Umfang für berechtigt, wobei ich von der Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung abrate, da ich diese für zu weitgehend halte. Der Abgemahnte sollte in jedem Falle auch in Erwägung ziehen, keine gefährliche Unterlassungserklärungen abzugeben.

Meine Handlungsempfehlung:

  • Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben vom IDO beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung an den IDO Verband vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Online-Händler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom IDO erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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