Wieder einmal: ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde wieder einmal ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch so ein Schreiben erhalten haben, sprechen Sie mich an.

Zur Tätigkeit von Rechtsanwalt S.:

Rechtsanwalt S. ist in der Vergangenheit bereits in einer größeren Anzahl von Fällen für die iOcean UG (haftungsbeschränkt) tätig geworden. Über die aus meiner Sicht fragwürdigen Umstände der entsprechenden Fälle berichte ich auf der Internetseite meiner Kanzlei bereits seit einiger Zeit mit einem fortlaufend aktualisierten Beitrag:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-iocean-ug.htm

Zu dem weiteren hier vorliegenden Schreiben:

In dem weiteren hier vorliegenden Schreiben geht es um ein Floh- und Zeckenhalsband für Katzen, bei dem sich um ein Tierarzneimittel handeln soll. Zu dem entsprechenden Angebot wird ausgeführt, dass der Versand von nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln im Rahmen des Einzelhandels im Fernabsatz (online) in Deutschland nur durch dafür ausdrücklich berechtigte Einzelhändler erlaubt sei und dass das abgemahnte Unternehmen nicht in dem für Tierarzneimittel gebildeten Versandhandelsregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit registriert sei und auch nicht über das amtliche EU-Sicherheitslogo verfüge. An der Berechtigung dieses Vorwurfes habe ich in dem hier vorliegenden Fall allerdings Zweifel.

Wie in vergleichbaren Fällen: ein Vorschlag und eine Drohung 

Wie in vergleichbaren Fällen fordert Rechtsanwalt S. für seine Mandantschaft zunächst dazu auf, das beanstandete Verhalten zu unterlassen. Gleichzeitig eröffnet er die „Möglichkeit einer einfachen, unkomplizierten und damit im Ergebnis auch außergerichtlichen Lösung“, nach der das abgemahnte Unternehmen Kosten nach einem Gegenstandswert von 4.000 Euro erstatten soll (453,86 Euro). Für den Fall, dass dieses Angebot nicht angenommen wird, wird darauf hingewiesen, dass die iOcean UG (haftungsbeschränkt) das abgemahnte Unternehmen formell auf Unterlassung durch die verschiedensten Maßnahmen in Anspruch nehmen müsste, was dann aber auch „mit erheblichen Weiterungen und Kosten“ verbunden wäre.  

Meine Einschätzung: 

Nach meiner Auffassung bestehen bereits Zweifel an der Anspruchsberechtigung der iOcean UG (haftungsbeschränkt).

Aufgrund der Informationen, die mir aus zahlreichen Parallelverfahren vorliegen, bestehen nach meiner Auffassung auch zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass das Vorgehen der iOcean UG (haftungsbeschränkt) rechtsmissbräuchlichen Charakter hat und vorrangig dazu dient, Zahlungsansprüche geltend zu machen.

Im Übrigen bestehen in dem mir vorliegenden Fall auch Zweifel an der Berechtigung des erhobenen Vorwurfs. Sofern Ihnen gegenüber der gleiche Vorwurf erhoben wird, sollten Sie jedoch unbedingt prüfen, ob der Vorwurf in der Sache selbst berechtigt ist. Informationen zu dem Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln über das Internet finden Sie in einem Beitrag auf der Internetseite meiner Kanzlei:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-versandhandelsregister-tierarzneimittel.htm

Unabhängig von der Berechtigung des erhobenen Vorwurfes macht eine Rechtsverteidigung gegen Ansprüche der iOcean UG (haftungsbeschränkt) nach meiner Auffassung Sinn.

Meine Empfehlungen:

  1. Leisten Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG (haftungsbeschränkt) erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Johannes Richard

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de


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