Wohin mit dem Hausrat bei Trennung und Scheidung

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Das Familienauto, ein Haustier sowie sämtliche für den gemeinsamen Haushalt angeschafften Gegenstände gehören zum Hausrat in einer Ehe. Wohin damit bei einer Trennung? Gegenstände des Hausrats sollten Sie und Ihr Partner selbst untereinander aufteilen.

Sind Sie nicht in der Lage, sich zu einigen, sollten Sie viel Geduld einplanen. Die Alternative ist nämlich der Weg zum Gericht und dieser ist meist sehr langwierig: Sie können beim Familiengericht beantragen, eine vorläufige Regelung für die Zeit der Trennung über die Nutzung von Hausrat zu treffen.

Rechtsanwältin Jutta Beukenberg, Fachanwältin für Familienrecht rät: „Auch wenn es schwerfällt, sich in der Trennungsphase abzustimmen, raten wir Ihnen trotzdem dringend, sich als Trennende selbst über die Aufteilung des Hausrats zu einigen. Wenn das nicht klappt und der Weg zum Gericht nicht in Frage kommt, können Verheiratete mithilfe von Anwälten versuchen, außergerichtlich eine Aufteilung des Hausrates zu erzielen.“

Erstellen Sie eine Liste über den gesamten Hausrat. Das ist Voraussetzung für eine Aufteilung. Diese sollte gegenständlich stattfinden. Ein weiteres Mittel, um Konflikte aufzulösen, ist die Zahlung eines Ausgleichs. Gegenstände, die einem Ehepartner zum persönlichen Gebrauch zuzuordnen sind, wie Kleidung, Schmuck, Unterlagen, stehen dem jeweiligen Ehepartner zu.

In einer nichtehelichen Gemeinschaft bleibt jeder Partner Alleineigentümer der von ihm in die Beziehung eingebrachten Gegenstände. Die gemeinsam angeschafften Gegenstände sind nach den Vorschriften über die Gemeinschaft auseinanderzusetzen, daher Teilung in Natur.

Rechtsanwältin Jutta Beukenberg, Fachanwältin für Familienrecht in Hannover, unterstützt Sie gerne bei Ihrer Trennung. Nutzen Sie eine erste Beratung.


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