Wohnungsübergabeprotokoll – richtig erstellen und Rechtstreit vermeiden

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Nicht immer wird bei Übergabe der Wohnung beim Beginn oder Beendigung des Mietvertrags ein Wohnungsübergabeprotokoll gefertigt oder im Protokoll nicht alle Punkte aufgezeichnet, die zwischen dem Mieter und Vermieter verabredet wurden. Bei Vorlage eines korrekt erstellten Protokolls lassen sich aber viele Mietstreitigkeiten vermeiden. Oft wird ein Übergabeprotokoll nur beim Auszug des Mieters erstellt.

Dabei ist es wichtig bei Übergabe der Wohnung den tatsächlichen Zustand, in dem sich die Wohnung befindet, in einem gemeinsamen Protokoll mit dem Vermieter festzuhalten. Es empfiehlt sich, bereits im Mietvertrag auf das Übergabeprotokoll zu verweisen und es sogar zum festen Bestandteil des Vertrags zu erklären.

Das bloße Festhalten der Abweichungen vom vertraglichen Zustand reicht dabei nicht aus. Vielmehr muss im Übergabeprotokoll auch festgehalten werden, dass sich der Vermieter verpflichtet, bis zu einem bestimmten Termin die Arbeiten nachzuholen oder der Mieter selbst im konkreten Umfang die Renovierungsverpflichtungen übernimmt. 

Daneben sind alle übrigen Mängel in das Protokoll aufzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass der Mieter beim Auszug nicht für die von den Vormietern verursachten Beschädigungen verantwortlich gemacht wird. Ist im Übergabeprotokoll nicht vermerkt, dass bei Übergabe vorhandene Mängel noch auf Kosten des Vermieters beseitigt werden, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Mangelbeseitigung und Mietminderung. 

Das unterschriebene Protokoll dient als Beweismittel, in welchem Zustand der Mieter die Wohnung tatsächlich übernommen oder zurückgegeben hat. Weigert sich der Vermieter oder Verwalter, das Übergabeprotokoll aufzunehmen, kann man sich den Zustand der Wohnung durch einen Fachmann, Maler oder Architekten bestätigen lassen. Auch andere Zeugen oder Fotos können als Beweis herangezogen werden.


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