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WSW Wohnsachwerte eG IN 72/22(AG Weiden) pleite: Jetzt kostenfrei Anwalt für die Versammlung am 10.01.2023 beauftragen

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Wir hatten bereits in der Vergangenheit berichtet und erläutert, worum es bei dieser Kriminalinsolvenz geht. Der hier verlinkte Beitrag wurde bislang über 13,000 mal gelesen. Nun gibt es Neuigkeiten:

Am 15.12.2023 wurde antragsgemäß das Insolvenzverfahren über die WSW eröffnet. Ratenzahlungen sollten spätestens jetzt nicht mehr erfolgen. Arbeitgeber sollten angahlten werden, nichts mehr zu überweisen.

Rechtsanwalt Jens Reime vertritt im Gläubigerausschuss eine Gruppe derjenigen Insolvenzgläubiger, welche ihre Raten über ihre Arbeitgeber haben einzahlen lassen oder gar nichts davon wussten. 

Wichtig ist es jetzt, das auch Sie, wenn Sie Gläubiger sind, auf der Versammlung am 10.01.2023 präsent sind. Wir vertreten Sie dort kostenfrei, wenn Sie uns eine Vollmacht im Original per Post zurücksenden.


1. Der Beschluss im Einzelnen

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechts streits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt 

auf Dienstag, 10.01.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 140, 1. Stock, Ledererstr. 9, 92637 Weiden 


2. Gläubigerausschuss

Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern 

Herr Hans-Uwe Pauckstadt Narzissenweg 2, 92637 Weiden i.d. OPf. 

DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. Oranienbaumer Straße 1, 06842 Dessau vertreten durch Vorstand Rolf Gräser 

Bundesagentur für Arbeit Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg vertreten durch Vertreterin Susanne Möller 

Jens Reime Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen 

Erläuterungen finden Sie auf der Verfahrenshomepage des Insolvenzverwalters:

(...)

9. Wie werden meine Interessen als Gläubiger im Insolvenzverfahren vertreten? Was ist der Gläubigerausschuss und welche Aufgaben hat er?

In größeren Insolvenzverfahren wird regelmäßig ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Der Ausschuss soll letztlich als Willensbildungsorgan der Gläubigergesamtheit dienen und deren Einfluss auf und Beteiligung an verfahrenswesentlichen Entscheidungen sicherstellen. Insbesondere hat der Gläubigerausschuss die Aufgabe, den Insolvenzverwalter bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu unterstützen und zu überwachen.

Der Ausschuss ist verpflichtet, im Interesse der Gläubigergesamtheit zu agieren. Die Besetzung erfolgt nach einem Repräsentationsschema, das eine Beteiligung der maßgeblichen Gläubigergruppen vorsieht sowie aus sachlichen Gründen auch eine Beteiligung von Personen zulässt, die selbst keine Gläubiger sind, § 67 InsO.

Vorliegend wurde durch das Insolvenzgericht mit Verfahrenseröffnung ein Gläubigerausschuss eingesetzt, der wie folgt besetzt ist:

Bundesagentur für Arbeit

Als Gläubigerin mit der höchsten Einzelforderung kommt vorliegend aufgrund der bestehenden Lohnrückstände, die teilweise dem Insolvenzgeldschutz unter­fallen, die Bundesagentur für Arbeit in Betracht. Diese verfügt zudem über weitreichende Erfahrungen bei der Mitwirkung in Gläubigerausschüssen.

Herr Rechtsanwalt Jens Reime

Herr Rechtsanwalt Jens Reime vertritt zahlreiche Personen, die als (vermeintliche) Mitglieder Zahlungen an die WSW WohnSachWerte eG geleistet ha­ben. Durch ihn wurden auch die ersten Insolvenzanträge gegen die Genossenschaft gestellt. Rechtsanwalt Reime ist zudem bereits in einem anderen Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Wohnbaugenossenschaft als Gläubigerausschussmitglied bestellt und verfügt daher über entsprechende Erfahrung.

Herr Hans-Uwe Pauckstadt

Die Insolvenzordnung sieht vor, dass dem Gläubigerausschuss auch ein Vertreter der Arbeitnehmer der insolventen Genossenschaft angehören soll. Neben einer Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen ermöglicht dies bei Gläubigerausschuss­sitzungen Rückfragen zu internen Unternehmensabläufen.

DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V.

Ein maßgeblicher Teil des Insolvenzverfahrens wird in der Aufarbeitung der Geschäftsfüh­rung durch den Vorstand der Genossenschaft sowie dessen Kontrolle durch den bestellten Aufsichtsrat bestehen. Im Hinblick auf mögliche Haftungsansprüche ist zu ermitteln, inwie­weit die Organe ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Dies erfordert be­sondere Sachkunde, weshalb der für die Genossenschaft zuständi­ge Prüfungsverband als weiteres Mitglied bestellt wurde.

(...)


3. Jetzt schon Forderungen anmelden bis 10.03.2023 ?

Nein! Warten Sie ab, ob Sie vom Verwalter angeschrieben werden! 


REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Verbraucher und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

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  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

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