www.Jagdrecht.de und www.Waffenrecht.de

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www.Jagdrecht.de und WWW.Waffenrecht.de dort erfahren Sie alles zum Thema

Der Bereich Jagd- und Waffenrecht mit Forst- und Fischereirecht deckt alle mit der Jagdausübung, dem legalen Waffenbesitz – gleich, ob als Jäger, Sportler oder anderweitig – und der Fischerei auftretenden Rechtsfragen und Probleme ab. Im einzelnen bieten Ihnen die in diesem Bereich tätigen Anwälte eine Rechtsberatung in folgenden Teilbereichen an, wobei die nachstehende Auflistung nur eine beispielhafte und keine abschließende ist:

  • Jagdrecht allgemein, insbesondere Jagdausübungsrecht und daraus abgeleitete Ansprüche
  • Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen; Jagdpachtminderungen; Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften (inkl. Mediation); Begehungsschein, Jagderlaubnisschein, pp
  • Jagdpachtrecht, Beratung und Vertretung (gerichtlich und aussergerichtlich) von Jagdgenossenschaften im Hinblick auf Störungen der Rechtsbeziehungen zu den Jagdpächtern, insbesondere im Hinblick auf ausserordentliche Kündigung des Jagdpachtvertrages
  • Rechtsfragen rund um den Jagdschein und WBK (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung, etc.)
  • Mitwirkung bei Erarbeitung und Gestaltung von Abschussplänen bzw. Jagdbeschränkungen
  • Wildschaden und Jagdschaden
  • Jagdrecht Ordnungswidrigkeiten, Jagdrecht Strafrecht, Waffenrecht Ordnungswidrigkeiten und Waffenrecht Strafrecht auch im Zusammenhang mit der Jagdausübung
  • Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen
  • Waffenrecht behandeln wir auf der Seite www.waffenrecht.de , Waffenrecht im Erbfall
  • Baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung (z.B. Zulässigkeit der Errichtung von Jagdhütten im Aussenbereich)
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hundezucht und -verkauf
  • Hygienerecht, Wildpretvermarktung

Jagdrecht beschreibt das Bundesjagdgesetz so: „Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis,
 auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen,
 auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.“


Das deutsche Waffenrecht ist zunächst im Waffengesetz (WaffG) geregelt. Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Bereits in § 1 wird der Begriff „Waffe“ definiert und differenziert um einen in Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und in Ziffer 2 in tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder  Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen sowie weiter b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. Ziffer 3 erläutert: Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Und zuletzt verweist Ziffer 4:  Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.


Als Ergänzung zu unserer Seite www.jagdrecht.de widmet sich diese Seite www.waffenrecht.de ausschließlich dem Waffenrecht. Wir bieten Ihnen Rechtsberatung an und vertreten Sie z. B. in folgenden Bereichen:

  • Waffenrecht allgemein, Vorschriften über Hiebwaffen, Stichwaffen und Stoßwaffen, Sprühgeräte /-Pfefferspray, Schusswaffen sowie Munition, Schreckschusswaffen
  • Zulassung von Waffen
  • Handel, Erwerb und Besitz von Waffen
  • Aufbewahrung, Beförderung und Gebrauch von Waffen
  • Erlaubnisfreies Führen, Erwerb und Besitz von Waffen
  • Rechtsfragen rund um Waffenbesitzkarte (WBK) und Jagdschein: Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung
  • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem WaffG und Jagdrecht
  • Der sog. kleine Waffenschein
  • Waffenrecht Ordnungswidrigkeiten, Waffenrecht Strafrecht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Waffenrecht, Strafverteidigung im Waffenrecht
  • Haftungsfragen, Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Verbringung von Waffen und Munition in Drittstaaten und zurück
  • Messer, rechtliche Einordnung, Verbot des Führens, Einhandmesser, Springmesser, Fallmesser, Faustmesser, Butterflymesser, Gürtelschnallenmesser
  • Berechtigtes Interesse: Brauchtum, Schützen, Beruf, Jäger, Sport, Sportschützen
  • Waffenrecht im Erbfall, Erbrecht, Erbenprivileg, Erbwaffen
  • Blockiersysteme an Waffen
  • Verbot von: vollautomatischen Schusswaffen, halbautomatischen Waffen, Vorderschaffterepetierflinten sog. Pump-Guns mit Pistolengriff, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Molotow-Cocktails, Präzisionsschleudern, Nun-Chakus, usw.

Viel Spaß an unseren Seiten wünscht Ihnen der Verfasser,
Rechtsanwalt Josef Mühlenbein.

Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen vertreten Sie gern in allen Fragen zum Jagdrecht und Waffenrecht.


Mediation und/oder Gutachterservice 

Die Veränderungen jagdlicher Bedingungen führen oft zu Auseinandersetzungen zwischen Pächter und Verpächter und unter Mitpächtern, die nur schwer geklärt werden können. Jagdpachtminderung, Anpasssung laufender Verträge oder gar die Vertragskündigung sind oft das Ergebnis unüberbrückbarer Differenzen.

Immer häufiger eskalieren die Auseinandersetzungen vor Ort und die Beteiligten treffen sich vor Gericht. Dabei entstehen durch langfristige Pachtverträge oder bedeutende Wildschadensrisiken nicht unerhebliche Streitwerte.

  • Veränderungen jagdlicher Bedingungen, Minderung der Pacht:
  • Freizeiteinrichtungen durch Sportstätten, Ferienparks, Wanderwege, Loipen ect.
  • Einrichtung von Versorgungsanlagen für Strom, Windräder ect.
  • Erweiterung und Ernennung von Naturschutzgebieten
  • Sonderkulturen, die Wildschäden und Wildwechsel beeinflussen
  • Landwirtschaftliche Flächenutzungsänderungen
  • Forstwirtschafliche Nutzungsänderungen
  • Veränderung von „Hochwild- zu Niederwildjagden“
  • Ausweisung befriedeter Bezirke, allgem. Flächenveränderungen
  • Gesetzesänderungen der LJG und ihre Auswirkungen auf den Jagdbezirk
  • Innenverhältnis Pächter / Verpächter
  • Neue Pachtverträge und Anpassung bestehender, die nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen
  • Erhebliche Steigerung der Wildschadensrisiken
  • Auseinandersetzungen innerhalb von Pächtergemeinschaften
  • Insolvenzen von Pächtern
  • Ausserordentliche Kündigung von Pachtverträgen

Mediation ist eine schnelle und preiswerte Lösung. Dabei kommen die Parteien zusammen und im Rahmen eines Schlichtungsgespräches wird gemeinsam eine Lösung erarbeitet. Wir können dabei auf Wunsch den Gesprächsleiter stellen und die Mediation organisieren. Im Rahmen des Mediationsgesetz helfen wir gern. Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Schildern Sie uns in Kurzfassung Ihr Problem. Zu den Kosten unserer Mediation/Streitschlichtung erfahren Sie hier mehr.

Probleme bereiten oft Unfälle im Rahmen der Revierpflege oder der Jagdausübung, insbesondere bei Gesellschaftsjagden / Drückjagden / Bewegungsjagden etc. Im Rahmen der Geltendmachung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche oder auch bei Strafverteidigungen ist oft gutachterlich zu klären, inwieweit dem Jagdpächter, dem Jagdleiter oder einem Jäger ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

Häufig ist gerade die genaue Altersbestimmung insbesondere bei Hirschen strittig. Hier arbeiten wir mit Herrn Andreas Schatz zusammen. Zur Vorgehensweise des Herrn Schatz bei der Altersbestimmung siehe den Aufsatz in der Wild und Hund (PDF Download).

Unser Gutachtenservice: Wir bieten Ihnen über Herr Rechtsanwalt Mühlenbein, ein erfahrener Jäger und Jagdpächter – auf Wunsch auch in Zusammenarbeit mit einem Förster – Gutachten zum Jagdwesen, auch in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitsverfahren, möglichst vor dem Gang zum Gericht, als eine wesentliche Hilfe bei der Lösung von Auseinandersetzungen. Ist ein Gerichtsverfahren nicht zu umgehen, hilft das Gutachten eine objektive gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Kurzseminar

Hilfen im Jagdrecht 

Buchen Sie unser Kurzseminar „Hilfen im Jagdrecht“:
 Rechtsanwalt Mühlenbein führt Sie ca. 2 Stunden durch ein hilfreiches Skript
 mit Checklisten, Textvorschlagen, Vertragsentwürfen.
 Bei Interesse rufen Sie Herrn Rechtsanwalt Mühlenbein bitte an.

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Josef Mühlenbein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht


Rechtsanwälte Mühlenbein & Kollegen

Bahnhofstraße 4

59929 Brilon


Tel.: 02961 / 9742 – 0

Fax: 02961 / 9742 – 15


E-Mail: info@muehlenbein.de

Web: www.muehlenbein.de


Rechtsanwalt Mühlenbein verbindet als Jäger und Jagdpächter und als Eigentümer und Redakteur der Seiten www.jagdrecht.de und www.waffenrecht.de seinen Beruf mit seinem Hobby.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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