Xing-Impressumspflicht - Vorsicht, Abmahnung möglich!

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Beschluss Landgerichts Dortmund vom 06.02.2014 (Az 5 O 107/14): Auch für Mitglieder des Netzwerkes Xing www.xing.com bestehe eine Impressumspflicht.

Nach § 5 Telemediengesetz hatte ein Mitglied des Netzwerkes Xing die erforderlichen Pflichtangaben nicht leicht erkennbar bzw. nicht unmittelbar erreichbar zur Verfügung gehalten.

Wir hatten in von uns verfassten Artikeln bereits darauf hingewiesen, dass wohl zu allen sozialen Netzwerken welche (auch) gewerblich genutzt werden, sehr wahrscheinlich eine Impressumspflicht bestehe.

Zu Facebook gab es in der Vergangenheit im Bezug auf eine Impressumspflicht bereits gerichtliche Entscheidungen:

https://www.aid24.de/rechtsblog/facebook-impressumspflicht-abmahnungen-revolutiv-system-gmbh

lesen Sie dazu mehr auf www.aid24.de/rechtsblog.

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