XV 3 – Geschwindigkeitsmessungen ausgesetzt !

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Mitte März 2021 wurde bekannt, dass ein sehr häufig für Geschwindigkeitsmessungen eingesetztes Messgerät, das als 'standardisiertes Messverfahren' insbesondere bei Behörden beliebte   

LEIVTEC XV 3 

nach Angaben der PT Bundesanstalt teilweise unzulässige Messwerte –insbesondere auch zuungunsten des Betroffenen – anzeigt. 

In einer E-Mail vom 12.03.21 hat der Gerätehersteller LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH nunmehr folgerichtig seine Kunden dazu aufgefordert, vorerst von amtlichen Messungen mit dem von ihm vertriebenen Messgerät XV 3 abzusehen !

Angesichts des bis dahin ‚üblichen‘ Durchwinkens von Messungen mit diesem Gerät sowohl von Behörden, als auch von diversen Amtsgerichten mit dem Argument, es handele sich um ein standardisiertes Messverfahren, dürfte es angesichts des so noch nie dagewesenen Eingeständnisses eines Messgeräteherstellers nunmehr schwierig werden, Messungen mit diesem Gerät als ‚garantiert fehlerfrei im praktischen Einsatz‘ zu klassifizieren und weiterhin dem Betroffenen aufzubürden, den Nachweis der Fehlerhaftigkeit der jeweiligen Messung zu führen. 

Im Ergebnis dürfte es daher zukünftig die (möglicherweise recht schwierige, wenn nicht gar unmögliche) Sache der Behörde sein, den Nachweis der Fehlerfreiheit der jeweiligen Messung zu führen. 

Sollten Sie von einer Messung mit dem bezeichneten Messgerät XV 3 betroffen sein, so sollten Sie diese Messung nach Möglichkeit umgehend von einem spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen.

Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.

Foto(s): Kurt Spangenberg

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